Vorlage - VO/06/2018/014
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Sachverhalt:
Förderung des Ehrenamtes: Der Kreis Segeberg gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Kreises Sportvereinen im Kreis Segeberg Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und anerkannter Vereinsmanager/innen. Diese Mittel werden dem Kreissportverband zur Verfügung gestellt, der die Auszahlung vornimmt.
Der Kreiszuschuss betrug bislang 2,50 € je Übungsstunde (gleich 60 Minuten). Bezuschussungsfähig sind alle Übungsgruppen im Jugendbereich (bis einschließlich vollendetes 18. Lebensjahr), für Erwachsene und Senioren. Gruppen des Behinderten- und Versehrtensports sind von der Regelung ausgenommen.
Vorausgesetzt wird, dass sich sowohl die Vereine als auch die für sie zuständigen Gemeinden mit einem mindestens gleich hohen Betrag beteiligen.
Mit Wirkung vom 01.01.2018 ist der Kreiszuschuss auf einen Stundenbetrag von 3,00 € erhöht worden. Des Weiteren sind jetzt auch Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren bezuschussungsfähig.
Bisher hat die Gemeinde Hitzhusen die Übungsleiterentschädigung auch an Übungsleiter ohne Lizenz und an Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren gewährt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Richtlinie des Kreises Segeberg
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-07-17 Richtlinie Zuschuss Übungsleiter/innen ab 01.01.2018 (PDF) (39 KB) |