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Vorlage - VO/10/2018/019  

Betreff: Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hardebek Entscheidung
16.08.2018 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-08-07 Berechnung Entschädigungen Wehrführer, Stellvertreter, Gerätewart  
2018-08-07 Entschädigungssatzung Hardebek  

Sachverhalt:

Der Wehrführer, stellvertretende Wehrführer und Gerätewart erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch die landesweit geltende Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren –EntschVO-fF- und zusätzlich der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek berechnet wird.

 

Aufgrund der Änderung der landesweiten EntschVO-fF sollte die Gemeinde dieses zum Anlass nehmen, um die derzeitigen Prozentsätze ihrer Entschädigungssatzung für die Aufwandsentschädigung und Kleidergeld des Gemeindewehrführers und Stellvertreters und des Gerätewartes zu überprüfen und ggfs. Änderungen in der gemeindlichen Entschädigungssatzung vorzunehmen

 

Die landesweit geltende EntschVO-fF wurde rückwirkend zum 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

a)      Aufwandsentschädigung Wehrführer bis 1.000 Einwohner:

  1. Die monatliche Entschädigung wurde von 143 € auf 157 € erhöht
  2. Bisher erhielten Wehrführer amtsangehöriger Gemeinden höchstens 2/3 der Entschädigung von 143 €, der sogenannte monatiche Höchstebtrag lag somit bei 95,33 € (2/3 von 143 €). Diese 2/3-Regelung ist entfallen, sodass sich der monatliche Höchstbetrag von 95,33 € auf 157 € erhöht hat.

 

Aufgrund der zur Zeit bestehenden Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek

beträgt die Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers 75 % des Höchstsatzes. Bis 2017 erhielt der Gemeindewehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 858 € jährlich.

(75 % des Höchstebtrages der landesweiten EntschVo-fF, demnach 75 % von 95,33 €, somit 71,50 € monatlich x 12 Monate, somit 858 € jährlich)

 

Ohne Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek erhält der Gemeindewehrführer ab 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe 1.413 € jährlich.

(75 % des Höchstbetrages der landesweiten EntschVO-fF, demnach 75 % von 157 €, somit 117,75 € monatlich x 12 Monate, somit 1.413,00 € jährlich).

 

Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bestimmt die Gemeinde die Höhe der Aufwandsentschädigung.

 

b)      Aufwandsentschädigung stellvertretender Wehrführer bis 1.000 Einwohner:

 

  1. Die monatliche Entschädigung wurde von 143 € auf 157 € erhöht
  2. Bisher erhielten Wehrführer amtsangehöriger Gemeinden höchstens 2/3 der Entschädigung von 143 €, der sogenannte monatiche Höchstebtrag lag somit bei 95,33 € (2/3 von 143 €). Diese 2/3-Regelung ist entfallen, sodass sich der monatliche Höchstbetrag von 95,33 € auf 157 € erhöht hat.
  3. Die Aufwandsentschädigung des Stellvertreters darf maximal 75 % (bisher maximal 50 %) der Aufwandsentshcädigung des Wehrführers betragen.

 

Aufgrund der zur Zeit bestehenden Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek

beträgt die Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Gemeindewehrführers

30 % des Höchstsatzes. Bis 2017 erhielt der stellvertretende Gemeindewehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 171,60 € jährlich.

(Höchstbetrag der landesweiten EntschVo-fF 143 €, Kürzung um 2/3, maximal 50 %, somit lag der Höchstbetrag bei 47,67 €, demnach 30 % von 47,67 €, somit 14,30 € monatlich x 12 Monate, somit 171,60 € jährlich)

 

Ohne Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek erhält der stellvertretende Gemeindewehrführer ab 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 423,90 € jährlich.

(Höchstbetrag Wehrführer der landesweiten EntschVO-fF 157 €, hiervon maximal 75 % für Stellvertreter = somit liegt der Höchstbetrag für Stellvertreter bei 117,75 €,  demnach 30 % des Höchstbetrages von 117,75 €, somit 35,33 € monatlich x 12 Monate, somit 423,90 € jährlich.

 

Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bestimmt die Gemeinde die Höhe der Aufwandsentschädigung.

 

c)      Kleidergeld Wehrführer:

 

Zuzüglich zur Aufwandsentschädigung erhält der Wehrführer ein Kleidergeld, dessen Höchstatz nach der EntschVO-fF von 9,00 € auf 9,50 € monatlich erhöht wurde. Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bestimmt die Gemeinde die Höhe des Kleidergeldes.

 

Nach der derzeitigen Entschädigungssatzung erhält der Wehrführer ein Kleidergeld in Höhe des Höchstsatzes (100%), somit ab 2018 monatlich 9,50 € x 12 Monate = 114,00 € statt bisher monatlich 9,00 € x 12 Monate = 108,00 €.

 

d)      Kleidergeld stellvertretender Wehrführer:

 

Zuzüglich zur Aufwandsentschädigung erhält der stellvertretende Wehrführer ein Kleidergeld in Höhe von maximal 75 % (bisher maximal 50 %) des Höchstsatzes nach der EntschVO-fF von 9,50 € (75 % von 9,50 € = 7,13 € Höchstatz). Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bestimmt die Gemeinde die Höhe des Kleidergeldes.

 

Nach der derzeitigen Entschädigungssatzung erhält der stellvertretende Wehrführer ein Kleidergeld in Höhe von 50% des Höchstsatzes von 7,13 €, somit ab 2018 monatlich 50 % von 7,13 € x 12 Monate = 42,75 € statt bisher monatlich 50 % des Höchstsatzes von9,00 €, also 50 % von 4,50 € x 12 Monate = 27,00 €.

 

e)      Gerätewart:

Der Gerätewart erhält eine Entschädigung für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge aufgrund der landesweit geltenden Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF), die ebenfalls zum 01.01.2018 geändert wurde. Der Höchstsatz der Entschädigung bemisst sich nach dem vorhandenen Fahrzeugbestand der Gemeinde. Für den derzeitigen Fahrzeugbestand eines LF 8, das einem LF 10/6 entspricht, betrrug der monatliche Höchstsatz bis 2017 monatlich 61,00 €. Dieser wurde ab 2018 auf monatlich 67,00 € erhöht.

 

Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchbetrag der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bestimmt die Gemeinde die Höhe der Gerätewartentschädigung.

 

Aufgrund der zur Zeit bestehenden Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek erhält der Gerätewart 50 % des Höchstsatzes. Bis 2017 betrug die Gerätewartentschädigung somit 50 % vom Höchstbetrag 61,00 € x 12 Monate, somit 366,00 € jährlich.

Ohne Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek erhält der Gerätewart ab 01.01.2018 eine Gerätewartentschädigung in Höhe von 50 % vom Höchstbetrag 67,00 € x 12 Monate, somit 402,00 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

Variante 1: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.

 

 

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

-          Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____ % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____% des Höchstsatzes der Entschädigungserordnung.

-          Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von ____% der Entschädigungsverordnung.

-          Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von ___ % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von ___ % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die derzeitigen finanziellen Auswirkungen und Bespiele bei Veränderung der jeweiligen Prozentsätze sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 


Anlage/n:

Berechnungen Entschädigungen Wehrführer, stellvertretender Wehrführer, Gerätewart.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-08-07 Berechnung Entschädigungen Wehrführer, Stellvertreter, Gerätewart (271 KB)      
Anlage 2 2 2018-08-07 Entschädigungssatzung Hardebek (253 KB)      
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