Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/065  

Betreff: Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.05.2013 
Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Aufgrund der gewünschten Vergrößerung des Baufeldes zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Grundstücke beantragt Ehepaar Keilich eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes.

 

Die Planungskosten trägt das Ehepaar Keilich, eine Kostenübernahmeerklärung wurde unterzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande“ soll wie folgt geändert werden:

Vergrößerung des Baufeldes zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Grundstücke.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.      Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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