Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2018/021  

Betreff: B6 und B7 - Bauleitplanung - Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und Abstimmung über Planungsanzeige
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
03.09.2018 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat
am 05.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 6 und
am 11.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 7

gefasst.

 

Am 16.07.2018 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem beauftragten Planungsbüro (Kreis Segeberg, Herr Petersen), der Gemeinde Bimöhlen (Bürgermeister Schirrmacher und der PUMA-Vorsitzenden Frau Zinn) und Frau Scheunemann (Amt Bad Bramstedt-Land, Bauleitplanung), Frau Ahlmann (Amt, Bauordnung) statt.

In diesem Gespräch wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der beiden B-Pläne besprochen.

 

Am 19.07.2018 hat das Planungsbüro die vorläufigen Entwürfe auf der Basis des Gespräches vorgelegt.

 

Entsprechend dem Beschluss der GV Bimöhlen vom 11.06.2018 unter TOP 23 sollte jedoch bevor das Planverfahren – kostenpflichtig- weiter betrieben wird, eine Planungsanzeige an die Landesplanung gegeben werden.

Zur Vorbereitung der Planungsanzeige diente auch das Gespräch am 19.07.2018.

 

In der Zwischenzeit sind die neuen Entwicklungszahlen Stand 31.12.2017 dem Kreis Segeberg Planungsbehörde bekannt gegeben worden. Demnach hat die Gemeinde das zur Verfügung stehende Kontingent für die wohnbauliche Entwicklung bereits um 11 Wohneinheiten überschritten.

 

Diese Überschreitung errechnet sich aus dem Stand 31.12.2010 + 10 % Steigerung = Entwicklungsrahmen bis 31.12.2025.

 

Die Entwicklungszahlen sollen zwar angepasst und möglicherweise erhöht werden, aber die Entscheidung, wann und wie viel ist durch die Landesplanung noch nicht getroffen.

 

Sollte die Gemeinde Bimöhlen zum jetzigen Zeitpunkt eine Planungsanzeige auf Erweiterung der Wohnbebauung stellen, würde die Antwort nur negativ ausfallen (können).

 

Die Kreisplanungsbehörde hat das Verfahren mit der Landesplanung abgesprochen. Die Landesplanung empfiehlt, zunächst keine Planungsanzeige zu stellen, um nicht eine negative Antwort zu erhalten.

Vielmehr sollte die Gemeinde die Verhandlungen abwarten und dann sobald die neuen Entwicklungszahlen vorliegen, die Planungsanzeige stellen. Da aller Wahrscheinlichkeit nach dann wieder ein Entwicklungskontingent zur Verfügung steht, wird dann auch die Stellungnahme der Landesplanung positiv ausfallen.

 

Soweit die Informationen von Frau Scheunemann.

 

Herr Bürgermeister Schirrmacher ergänzt…….

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeindevertretung Bimöhlen kann und sollte sich entscheiden, dass mit der Planungsanzeige gewartet wird, bis die neuen Zahlen vorliegen. Natürlich steht es der Gemeindevertretung Bimöhlen auch frei zu entscheiden, dass trotzdem schon jetzt eine Planungsanzeige gestellt wird.

 

Abstimmung:

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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