Vorlage - VO/02/2018/023
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Sachverhalt:
Mit Runderlass vom 15.05.2018 hat das Innenministerium in Kiel aufgrund der verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren, die auch Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen hatten, ein neues Satzungsmuster für die Hauptsatzungen herausgegeben. Auf der Grundlage dieses Musters wurde die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung angepasst. Hierbei ist auch eine Anpassung der im § 3 aufgeführten Entscheidungsspielräume des Bürgermeisters vorgenommen worden.
Seitens der Amtskasse werden speziell für die im Absatz 2 Nr.1-3 aufgeführten Wertgrenzen aus pragmatischen Gründen höhere Beträge (Stundung bis 5.000,00 €, Verzicht auf Ansprüche bis 2.500,00 € , Niederschlagung ohne Begrenzung) vorgeschlagen.
Hierüber ist in der Sitzung noch zu beraten und entscheiden.
Die gegenüber der bisherigen Hauptsatzung vorgenommenen Änderungen sind im Entwurf kursiv dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte (und in Teilen geänderte) Hauptsatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf Hauptsatzung Gemeinde Bimöhlen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Hauptsatzung Bimöhlen 2018 (27 KB) | (97 KB) |