Vorlage - VO/01/2013/012
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Sachverhalt:
Die bisher geltende Kündigungsfrist zum 31.12.2013 wurde von der Schleswig-Holsteinischen Netz AG um 1 Jahr, d. h. bis zum 31.12.2014 verlängert. Es soll bis Mitte 2014 ein neues Angebot der S.-H. Netz AG ab 01.04.2016 den Gemeinden unterbreitet werden.
Die am 23.04.2013 beschlossene Kündigung mit Wirkung zum 31.03.2016 hätte ergänzend zur Folge, dass über 2 Jahre (bis 2018) keine Aktien mehr wieder neu erworben werden könnten.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des obigen Sachverhaltes stimmt die Gemeindevertretung der Aufhebung des Beschlusses vom 23.04.2013 Kündigung der Beteiligung an der Schleswig-Holsteinischen Netz AG- zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: