Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2018/045  

Betreff: F 20 und B 21 1. Änderung - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 21 für das Gebiet"zwischen Diekstücken und Hans-Clausen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
29.01.2019 
5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2018 aufgefordert, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde Großenaspe zu äußern.

Es wurde auch nach dem erforderlichen Umfang der Umweltprüfung gefragt.

Der Umfang ist nun festzulegen.

 

 

 

Erstelldatum  03.09.2018,  überarbeitet 15.01.2019 11 Uhr

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und

für die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung  des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

der Gemeinde Großenaspe

 

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 14.06.2018 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom

-          Kreis Segeberg (Fachabteilungen Tiefbau, Untere Bauaufsicht, untere Naturschutzbehörde, Wasser-Boden-Abfall (SG Bodenschutz und GW Geothermie)

-          Archäologisches Landesamt

-         
 

abgegeben.

Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Der PUMA der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe hat am  27.09.2018 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Entsprechend dieser Abwägung ist die Umweltprüfung durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des PUMA Großenaspe: _______

davon anwesend: ________

 

 

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des PUMA  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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