Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/066  

Betreff: Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.05.2013 
Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“ wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen.

 

Diese Anregungen nach der öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Großenaspe abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

 

Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem erneuten Auslegungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.05.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Unterhaltung und Ausbau von Straßen

Keine Bedenken.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Keine Anregungen und Bedenken.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

Aus Brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 

Die vorgesehene Löschwassermenge von 48 m3/h ist für mindestens 2 Stunden sicherzustellen. Es ist detailliert zu beschreiben, wie diese Löschwassermenge gesichert werden soll - Löschteich, Löschbrunnen o.ä.? 

Eine Prüfung der Löschwasserversorgung im Baugenehmigungsverfahren ist nicht zielführend, da ggf. Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO 2009 gewählt werden, in deren Verlauf keine bauordnungsrechtliche und brandschutztechnische Prüfung erfolgt.

 

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Räumliche Planung und Entwicklung

Keine Anregungen.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz

Keine Bedenken.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. 

Wie bereits in meiner ersten Stellungnahme zu dem F-Plan weise ich darauf hin, dass zu klären ist ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, d.h. gibt es besonders und/oder streng geschützte Arten im Sinne von § 7 (2) BNatSchG. 

Bei den auf Seite 8 der Begründung zur F-Planänderung genannten Vogelarten handelt es sich teilweise um besonders und/oder streng geschützte Arten. Hier ist vertiefend zu prüfen, welche Vogelarten den Planbereich als Brut- bzw. Nahrungshabitat nutzen. Dies ist in der Begründung darzustellen.

Für den Bereich der Fledermäuse ist mindestens darzustellen, welche Arten potenziell vorkommen. 

In einem zweiten Schritt muss dann eine eindeutige Aussage getroffen werden, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf.

 

Auf Seite 5 der Begründung zur F-Planänderung wird erläutert, dass die Baugrenzen außerhalb des auf 20 m reduzierten Waldschutzstreifens liegen. Im Plan ist der Waldschutzstreifen mit der Beschriftung von 30 m dargestellt.

 

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen keine Bedenken.

 

SG Gewässer

Keine Bedenken.

 

SG Boden

Aus bodenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

Keine Stellungnahme.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Forstbehörde

Siehe Anhang.

 

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

IHK Lübeck

Keine Bedenken.

./.

28.02.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Keine Stellungnahme.

./.

06.02.2013

Az.: 7617

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S.-H.

Aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.

./.

06.02.2013

Az.: ---

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

 

31.01.2013

Az.: II-II-1

Amt Boostedt-Rickling, Boostedt

Zu der Planung werden von Seiten der Gemeinden Boostedt und Heidmühlen keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

./.

31.01.2013

Az.: 302

Amt Mittelholstein, Hohenwestedt

Seitens der Gemeinde Padenstedt keine Bedenken und Anregungen.

./.

24.01.2013

Az.: ---

Wege-Zweckverband, Bad Segeberg

Keinerlei Hinweise.

./.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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