Vorlage - VO/16/2013/068
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Sachverhalt:
Zur Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen. |
Diese Anregungen nach der öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Großenaspe abzuwägen.
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege |
Folgende Anregungen wurden vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem erneuten Auslegungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.05.2013 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Unterhaltung und Ausbau von Straßen Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Kann die Dachneigung von 45 Grad auf 55 Grad verändert werden, für Energiespargebäude entsteht hiermit mehr Handlungsfreiraum. |
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Ich verweise auf meine Stellungnahme zur 2. Beteiligung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe. Diese gilt auch für den B-Plan 18 der Gemeinde Großenaspe. |
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Räumliche Planung und Entwicklung In der Zeichenerklärung ist die "Private Grünfläche" unter "Verkehrsflächen" aufgeführt. |
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Es bestehen seitens des Naturschutzes Bedenken gegen die Darstellungen des B-Plans.
In der Begründung zum B-Plan wird auf Seite 5 beschrieben, dass die Baugrenzen außerhalb des auf 20 m reduzierten Waldschutzabstandes liegen. In der Zeichnung ist hingegen der 30 m Streifen eingezeichnet und es ist erkennbar, dass mehrere Baufenster in diesem streifen liegen. Auch bei einer Reduzierung auf 20 m liegen noch Baufenster im Bereich des Waldschutzstreifens.
Wie bereits in meiner ersten Stellungnahme zu dem B-Plan weise ich darauf hin, dass zu klären ist ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, d.h. gibt es besonders und/oder streng geschützte Arten im Sinne von § 7 (2) BNatSchG. Bei den auf Seite 9 der Begründung zum B-Plan genannten Vogelarten handelt es sich teilweise um besonders und/oder streng geschützte Arten. Hier ist vertiefend zu prüfen, welche Vogelarten den Planbereich als Brut- bzw. Nahrungshabitat nutzen. Dies ist in der Begründung darzustellen. Für den Bereich der Fledermäuse ist mindestens darzustellen, welche Arten potenziell vorkommen. Die sich möglicherweise, aufgrund des Artenschutzes ergebenden Ausgleichsverpflichtungen sind genau darzustellen und es ist aufzuzeigen mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden können. Außerdem muss eine eindeutige Aussage getroffen werden, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf.
Im Rahmen der Bauleitplanung ist darzustellen wie viele Bäume gefällt werden. Neben der Angabe der Baumarten ist auch eine Alters- bzw. Größenangabe zu den einzelnen Bäumen notwendig, um den Eingriff bewerten zu können. Die geplanten Baumfällungen sollten in einem Plan dargestellt werden. Dieser sollte den Gesamtbestand darstellen und auch geplante Neupflanzungen.
Die Neupflanzungen sollten im B-Plan als Maßnahmenfläche gekennzeichnet sein. Die Darstellung der Fläche als private Grünfläche ist nicht ausreichend, da sie keinen dauerhaften Schutz und Erhalt der Maßnahme sichert.
Um den Eingriff in das Schutzgut Boden beurteilen zu können ist eine tabellarische Übersicht der durch den B-Plan vorbereiteten Bodenversiegelung notwendig. Diese Übersicht muss auch die Teilversiegelten Flächen (Parkplatz, Zuwegungen, etc.) enthalten. Auch die Anlage eines Paddocks, auf einer bisher als Grünland genutzten bzw. mit einem feldgehölzartigen Bewuchs bestandenen Fläche, stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar der zu bilanzieren ist. |
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser Boden Abfall SG Abwasser Keine Bedenken.
SG Gewässer Keine Bedenken.
SG Boden Aufgrund des Brandereignisses sind Untersuchungen nach Abriss der Brandruine im Umfeld der Gebäude auf mögliche Belastungen gemäß Prüf- und Maßnahmenwerte des Wirkungspfades Boden - Mensch BBodSchV empfehlenswert. |
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Stellungnahme. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Forstbehörde Siehe Anhang |
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | IHK Lübeck Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
Az.: 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S.-H. | Aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. | ./. |
Az.: --- | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig | Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. |
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Az.: II-II-1 | Amt Boostedt-Rickling, Boostedt | Keine Anregungen oder Bedenken von Seiten der Gemeinden Boostedt und Heidmühlen. | ./. |
Az.: 302 | Amt Mittelholstein, Hohenwestedt | Seitens der Gemeinde Padenstedt keine Bedenken und Anregungen. | ./. |
Az.: --- | Wege-Zweckverband, Bad Segeberg | Zu der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Großenaspe haben wir keinerlei Hinweise. | ./. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: