Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/08/2018/031  

Betreff: Bauleitplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
26.09.2018 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Stand der Vorlage 12.09.2018 9:30 Uhr Scheunemann, freigegeben 12.09.2018 11:22 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Sachverhalt: Hintergründe:

Mit Mail vom 11.09.2018 18:40 Uhr hat Herr Dr. Hans-Günther Lüth vom Ingenieurbüro Dr. Lüth GmbH (Wiemersdorf) den Antrag gestellt, auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretung darüber zu beraten und zu beschließen, ob bzw. dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiemersdorf geändert wird.

Es sollen dem Antrag entsprechend Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.

 

Die Tagesordnung für die Sitzung am 26.09.2018 soll mit der Einladung am 12.09.2018 verschickt werden, insofern ist eine umfangreiche Vorprüfung seitens der Verwaltung nicht mehr möglich.

 

Die Gemeindevertretung kann jedoch frei entscheiden, ob

-          Über den Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen wird.

-          Nach der Aufnahme des Tagesordnungspunktes dem Antrag stattgegeben wird (und damit das Verfahren zur Ausweisung Windflächen in Gang gesetzt wird).

-          Nach Aufnahme des Tagesordnungspunktes für die Entscheidung, ob der F-Plan geändert werden soll oder nicht noch weitere Informationen eingeholt werden sollen.

 

 

 

Beschlussvorschlag (nur Standardtext), sofern die GV den F-Plan ändern will:

 

  1.  

bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Wind --- Antrag von Herrn Dr. Lüth vom 11./12.09.2018

Bereich Heisterberg erweitern um die südlich der Bahnhofstraße gelegene Fläche (PR3_SEG_027)

Bereich Beverloh neu aufnehmen Fläche PR3_SEG_306“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Windflächen

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

  1. Die Kosten für das Planverfahren sind von den Antragstellern zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
     
  2. Ob auch noch eine städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss, muss noch im Detail geprüft werden .
     

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen (Christine Schneider wohl )

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Nur für GV (Antrag und Pläne)

 

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