Vorlage - VO/16/2013/069
|
|
Sachverhalt:
1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Auslegung in vorliegender Fassung gebilligt, mit gewünschten Änderungen beschlossen oder ggf. erneut zur Auslegung bestimmt.
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege und die Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: