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Vorlage - VO/16/2018/048  

Betreff: F 21 - Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe (PV Freiflächenanlage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
27.09.2018 
2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Hintergründe

Im Rahmen der PUMA Sitzung am 23.07.2018 hat das Ing.-Büro Dr. Lüth die Planungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe vor. Es handelt sich hierbei um eine Freiflächenanlage auf einer ca. 1 ha großen Fläche bestehend aus 9 Tischanlagen mit insgesamt 600 kW Leistung. Der in der PUMA-Sitzung am 23.07.2018 anwesende Herr Dr. Lüth erklärte, dass für diese Anlage eine Bauleitplanung notwendig wird. Dr. Lüth stellte weiter klar, dass ein Graben, welcher momentan über die Fläche verläuft, erhalten bleibt.

 

Das anvisierte Grundstück ist momentan im Privatbesitz.

 

Der PUMA hatte am 23.07.2018 unter TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss unterstützt die Maßnahme und wünscht weitere Informationen im Rahmen einer weiteren PuMA-Sitzung.

 

 

Am 17.09.2018 informierte Herr Konrad (Vorsitzender des PUMA Großenaspe) Frau Scheunemann darüber, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll für das Vorhaben PV-Freiflächenanlage.

 

Ein entsprechener Beschlussvorschlag wird nun eingestellt n das Allris-Sitzungsprogramm

 

Beschluss:

 

  1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 21. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet PV-Freiflächenanlage an der A7“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: PV-Freiflächenanlage an der A7

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist von der Abgabe der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers abhängig. D.h. Zuerst soll der Antragsteller erklären, dass die Kosten für die Bauleitplanung, den ggf erforderlichen Ausgleich, etc. übernommen werden.
     
  3. Es soll noch geklärt werden, ob evtl. der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich ist. Dann wäre auch der städtebauliche Vertrag vor Beginn des Verfahrens abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Achtung: Befangenheiten vor Beratung klären

 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe: _________

davon anwesend: _________

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte eintragen:

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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