Vorlage - VO/16/2018/050
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Sachverhalt:
Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme „Ausbau K 111“ ist mehrfach das Problem der Gefällesituation an den Zufahrtsabsenkungen entlang des Geh- und Radweges angesprochen worden. Durch die kurze Verzugsstrecke (Absenksteine = 1lfdm) ergibt sich jeweils am Beginn und am Ende der Zufahrt ein Längsgefälle von ca. 10 %. Inwieweit dies nach den baulichen Richtlinien zulässig ist, soll gegebenenfalls durch einen Gutachter geprüft werden. Nach Beratung im Ausschuss soll entschieden werden, ob ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beschließt, über die Zulässigkeit der baulichen Ausgestaltung der Zufahrten im Hinblick auf die Gefällesituation ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es soll geprüft werden, ob die Gefälleneigungen an den Zufahrten nach den baulichen Richtlinien zulässig sind.
Abstimmungsergebnis: | |
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: