Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/071  

Betreff: Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB-Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.05.2013 
Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)“ wurden seitens der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen nach der frühzeitigen Beteiligung sind von der Gemeinde Großenaspe abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)“

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.05.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

02.07.2012

Az.: IV 223 / Großenaspe F12Ä / vB19

Innenministerium des Landes S.-H.

Landesplanungsbehörde

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998).

 

Großenaspe ist eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung und kann unter Beachtung ökologischer und landwirtschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen (Ziff. 2.6 Abs. 1LEP 2010).

Die Planungsabsichten, die Errichtung einer Tank- und Raststätte mit einem Schnellrestaurant und einer Spielhalle an dieser Stelle zu ermöglichen, gehen hinsichtlich ihres Umfangs/ihrer Ausstattung und aber auch ihrer Lage über den Charakter einer örtlichen Tankstelle hinaus. Die Planung ist vielmehr als überregional / autobahnbezogen anzusehen und kommt in ihren Auswirkungen einem Autohof nahe.

Insoweit ist diese isolierte kommunale Planung auch aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur Autobahnraststätte „Brokenlande“ kritisch zu sehen.

 

Aus Sicht der Landesplanung bedürfen die o.g. Planungsabsichten einer Bedarfsanalyse und einer überörtlichen Abstimmung auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes. Hierfür bietet sich die regionale Zusammenarbeit im Rahmen „REK A 7 Süd“ an.

Ich empfehle daher, die o.g. Planungsabsichten in den Erarbeitungsprozess des REK einzubringen.

 

Eine abschließende Stellungnahme stelle ich zunächst zurück.

 

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden.

 

Aus Sicht des Referates für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich.

 

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Forstbehörde

Zum gegenwärtigen Planungsstand bestehen aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken. Waldflächen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWaldG sind direkt oder indirekt durch

die Planungen nicht betroffen.

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Unterhaltung und Ausbau von Straßen

Keine Bedenken.

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Keine Anregungen.

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

Es bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken.

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Räumliche Planung und Entwicklung

Keine Anregungen.

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz

Im Planungsgebiet befindet sich mit dem Meilenstein an der Hamburger Chaussee ein eingetragenes Denkmal. Bitte diesen in der Planung mit darstellen. Es ist während der Bauarbeiten für Schutz des Denkmales vor Ort zu sorgen. Ich gehe davon aus, dass die bauliche Anlage einen angemessenen Abstand zum Meilenstein hält, so dass kein weiterer Schutz oder Einfriedung notwendig sein wird.

 

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 19:

Im Verlauf der weiteren Planung muss der naturschutzrechtlich notwendige Ausgleich ermittelt

und geplant werden.

Im Rahmen der B-Plan Begründung ist aufzuzeigen, wo und wie der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt erbracht werden kann.

Die sich möglicherweise, aufgrund des Artenschutzes ergebenden Ausgleichsverpflichtungen sind genau darzustellen und es ist aufzuzeigen mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden können.

Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist zu prüfen, inwieweit die Aufstellung von zwei Werbepylonen mit einer Höhe von bis zu 25 m verträglich ist.

Außerdem weise ich darauf hin, dass bei einer derart großflächigen Sondernutzung insbesondere auch das Thema der Beleuchtung und die damit verbundenen Störungen eingehend betrachtet werden müssen.

 

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

12. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Nach Prüfung der mir derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen empfehle ich die Abarbeitung der Belange von Natur und Landschaft auf der Grundlage folgender Untersuchungen:

Erfassung von Natur und Landschaft anhand der Schutzgüter des Naturhaushalts:

• Boden (Aussagen aus dem Landschaftsplan)

• Wasser (-“-)

• Klima (-“-)

• Luft (-“-)

• Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope (Aussagen aus dem Landschaftsplan zuzüglich einer aktuellen Überprüfung in der Örtlichkeit)

sowie des Landschaftsbildes.

Artenschutz

Es ist eine eindeutige Aussage zu treffen, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf.

Hierbei ist zunächst zu klären, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, d.h. gibt es besonders und/oder streng geschützte Arten im Sinne von § 7 (2) BNatSchG Sollte dies der Fall sein, wären diese Arten aktuell zu erfassen und zu bewerten. Gibt es keine Hinweise, ist eine Potenzialabschätzung vorzunehmen.

 

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser – Boden – Abfall

SG Boden

Keine Bedenken.

SG Gewässer

Keine Bedenken.

SG Grundwasser

Keine Bedenken.

SG Abwasser

Keine Bedenken.

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

In den Ausführungen fehlen Angaben, inwieweit die vorgesehene Anlage zu unzulässigen Lärmbelästigungen der benachbarten Wohnbebauung führen kann. Bekanntermaßen wird eine solche Anlage im 24 h Betrieb gefahren und kann somit auch zu erheblichen Störungen der Nachtruhe führen.

 

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

 

./.

09.04.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Keine Stellungnahme.

./.

28.03.2013

Az.: 7617

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schl.-H., Lübeck

Zu den mir vorgelegten o.g. Planungsunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.

Hinweis:

Es sollte ein Lärmgutachten erstellt werden, aus dem hervorgeht, dass an der Wohnbebauung in der Umgebung die Lärmrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden.

Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile.

 

27.03.2013

Az.: ---

Wege-Zweckverband, Bad Segeberg

Zu der o.g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Großenaspe haben wir keinerlei Hinweise.

./.

27.03.2013

Az.: 219-555.811-60.027

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Itzehoe

Mit Schreiben vom 05.03.2013 haben Sie mir die Verfahrensunterlagen für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe vorgelegt und um Stellungnahme der Straßenbauverwaltung innerhalb eines Monats gebeten.

 

Wegen der Vielzahl der hier eingehenden Bauleitpläne u.ä. und der gerade in diesem Falle erforderlichen umfangreichen Beteiligungen in meinem Hause ist es mir leider nicht möglich, die erbetenen Stellungnahme fristgerecht zu erarbeiten. Ich bin jedoch bemüht, meine Stellungnahme bis zum 12.04.2013 zu fixieren und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie zur Abgabe einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen.

 

Bis zur Abgabe der endgültigen Stellungnahme durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass die Straßenbauverwaltung dem Bauleitplan nicht widersprochen hat, oder dass die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe unter Mitwirkung der von mir vertretenen Träger der Straßenbaulast zustande gekommen sind.

 

26.03.2013

Az.: Großenaspe-SE

Archäologisches Landesamt Sch.-H., Schleswig

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

 

22.03.2013

Az.: ---

Handwerkskammer Lübeck

Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.

Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.

 

21.03.2013

Az.: 302

Amt Mittelholstein, Hohenwestedt

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 05.03.2013 teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinde Padenstedt zu den Entwürfen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet „Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)“ der Gemeinde Großenaspe weder Anregungen vorgetragen noch Bedenken erhoben werden.

./.

20.03.2013

Az.: II-II-1

Amt Boostedt-Rickling, Boostedt

Von Seiten der Gemeinden Boostedt und Heidmühlen bestehen gegen die Planung keine Bedenken.

./.

21.03.2013

Az.: 123

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rendsburg

Aus agrarstruktureller Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche.

./.

02.04.2013

Az.: Stk 323/Großenaspe F12Ä B19

Ministerpräsident, Staatskanzlei, Abt. Landesplanung, Kiel

Mit Schreiben vom 5.3.2013 übersenden Sie überarbeitete Planungsunterlagen hinsichtlich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe.

 

Aus Sicht der Landesplanung verweise ich die auf die Stellungnahme vom 02.07.2012. Aus den darin genannten Gründen ist das Planvorhaben im Rahmen einer Gesamtkonzeption zu beurteilen und abzustimmen.

Es kann derzeit nicht bestätigt werden, dass die o.g. Planung den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnehmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden.

Eine Kopie dieser Stellungnahme für die Gemeinde Großenaspe habe ich beigefügt.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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