Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/16/2018/059  

Betreff: Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
12.12.2018 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Berechnung Aufwandsentschädigungen Wehrführer, Stellvertreter, Gerätewart  
Entschädigungssatzung Großenaspe  

Sachverhalt:

Der Wehrführer, die stellvertretenden Wehrführer und der Gerätewart erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch die landesweit geltende Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren –EntschVO-fF- und zusätzlich der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe berechnet wird.

 

Aufgrund der Änderung der landesweiten EntschVO-fF sollte die Gemeinde dieses zum Anlass nehmen, um die derzeitigen Prozentsätze ihrer Entschädigungssatzung für die Aufwandsentschädigung und Kleidergeld des Gemeindewehrführers und dessen 2 Stellvertreter und des Gerätewartes zu überprüfen und ggfs. Änderungen in der gemeindlichen Entschädigungssatzung vorzunehmen.

 

Die landesweit geltende EntschVO-fF wurde rückwirkend zum 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

a)      Aufwandsentschädigung Wehrführer zwischen 2.500 und 5.000 Einwohner:

  1. Die monatliche Entschädigung wurde von 171 € auf 188 € erhöht
  2. Bisher erhielten Wehrführer amtsangehöriger Gemeinden höchstens 2/3 der Entschädigung von 171 €, der sogenannte monatliche Höchstbetrag lag somit bei 114 € (2/3 von 171 €). Diese 2/3-Regelung ist entfallen, sodass sich der monatliche Höchstbetrag von 114 € auf 188 € erhöht hat.

 

Aufgrund der zur Zeit bestehenden Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe beträgt die Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers 100 % des Höchstsatzes. Bis 2017 erhielt der Gemeindewehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.368,00 € jährlich.

(100 % des Höchstbetrages der landesweiten EntschVO-fF, demnach 100 % von 114,00 €, somit 114,00 € monatlich x 12 Monate, somit 1.368,00 € jährlich)

 

Ohne Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe erhält der Gemeindewehrführer ab 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe 2.256 € jährlich.

(100 % des Höchstbetrages der landesweiten EntschVO-fF, demnach 100 % von 188 €, somit 188 € monatlich x 12 Monate, somit 2.256 € jährlich).

 

Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bestimmt die Gemeinde die Höhe der Aufwandsentschädigung.

 

b)      Aufwandsentschädigung der 2 stellvertretenden Wehrführer zwischen 2.500 und 5.000 Einwohner:

 

  1. Die monatliche Entschädigung wurde von 171 € auf 188 € erhöht
  2. Bisher erhielten stellvertretende Wehrführer amtsangehöriger Gemeinden höchstens 2/3 der Entschädigung von 171 €, der sogenannte monatliche Höchstbetrag lag somit bei 114 € (2/3 von 171 €). Diese 2/3-Regelung ist entfallen, sodass sich der monatliche Höchstbetrag von 114 € auf 188 € erhöht hat.
  3. Die Aufwandsentschädigung der Stellvertreter darf maximal 75 % (bisher maximal 50 %) der Aufwandsentschädigung des Wehrführers betragen, bezogen auf den Höchstsatz (maximal 75 % vom Höchstsatz 188 € = 141 € Höchstsatz für jeden Stellvertreter).

 

Aufgrund der zur Zeit bestehenden Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe beträgt die Aufwandsentschädigung der stellvertretenden Gemeindewehrführer 100 % des Höchstsatzes. Bis 2017 erhielten die stellvertretenden Gemeindewehrführer jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 684 € jährlich.

(Höchstbetrag der landesweiten EntschVO-fF 171 €, Kürzung um 2/3, maximal 50 % für Stellvertreter, somit lag der Höchstbetrag bei 57 €, demnach 100 % von 57 €, somit 57 € monatlich x 12 Monate, somit 684 € jährlich)

 

Ohne Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe erhalten die 2 stellvertretenden Gemeindewehrführer ab 01.01.2018 jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.692 € jährlich.

(Höchstbetrag Wehrführer der landesweiten EntschVO-fF 188 €, Wegfall Kürzung um 2/3 für Stellvertreter, hiervon maximal 75 % statt bisher 50 % für Stellvertreter = somit liegt der Höchstbetrag für Stellvertreter bei 141 €,  demnach 100 % des Höchstbetrages von 141 €, somit 141 € monatlich x 12 Monate, somit 1.692 € jährlich)

 

Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bestimmt die Gemeinde die Höhe der Aufwandsentschädigung.

 

c)      Kleidergeld Wehrführer:

 

Zuzüglich zur Aufwandsentschädigung erhält der Wehrführer ein Kleidergeld, dessen Höchstsatz nach der EntschVO-fF von 9,00 € auf 9,50 € monatlich erhöht wurde. Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bestimmt die Gemeinde die Höhe des Kleidergeldes.

 

Nach der derzeitigen Entschädigungssatzung erhält der Wehrführer ein Kleidergeld in Höhe des Höchstsatzes (100%), somit ab 2018 monatlich 9,50 € x 12 Monate = 114,00 € statt bisher monatlich 9,00 € x 12 Monate = 108,00 €.

 

d)      Kleidergeld stellvertretender Wehrführer:

 

Zuzüglich zur Aufwandsentschädigung erhalten die stellvertretenden Wehrführer ein Kleidergeld in Höhe von maximal 75 % (bisher maximal 50 %) des Höchstsatzes nach der EntschVO-fF von 9,50 € (75 % von 9,50 € = 7,13 € Höchstsatz). Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesem Höchstsatz der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hitzhusen bestimmt die Gemeinde die Höhe des Kleidergeldes.

 

Nach der derzeitigen Entschädigungssatzung erhalten die stellvertretenden Wehrführer ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes von 7,13 €, somit ab 2018 monatlich 100 % von 7,13 € x 12 Monate = 85,50 € statt bisher monatlich 100 % des Höchstsatzes von 9,00 €, Stellvertreter maximal  50 %, somit  4,50 € x 12 Monate = 54,00 €.

 

e)      Gerätewart:

Der Gerätewart erhält eine Entschädigung für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge aufgrund der landesweit geltenden Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF), die ebenfalls zum 01.01.2018 geändert wurde. Der Höchstsatz der Entschädigung bemisst sich nach dem vorhandenen Fahrzeugbestand der Gemeinde. Für den derzeitigen Fahrzeugbestand (LF 10/6 Allrad, TLF 16/25, TSF) betrug der monatliche Höchstsatz bis 2017 monatlich 61 €, 52 € bzw. 36 €. Diese wurden ab 2018 auf monatlich 67 €, 57 € bzw. 40 € erhöht.

 

Durch die Festlegung des Prozentsatzes von diesen Höchstbeträgen der Verordnung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bestimmt die Gemeinde die Höhe der Gerätewartentschädigung.

 

Aufgrund der zur Zeit bestehenden Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe erhält der Gerätewart 55 % des Höchstsatzes. Bis 2017 betrug die Gerätewartentschädigung somit 55 % von den Höchstbeträgen 61 €+ 52 €+ 36 € x 12 Monate, somit 983,40 € jährlich.

Ohne Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe erhält der Gerätewart ab 01.01.2018 eine Gerätewartentschädigung in Höhe von 55 % von den Höchstbeträgen 67 €+57 €+ 40 € x 12 Monate, somit 1.082,40 € jährlich.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Großenaspe hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 empfohlen, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 wie folgt zu ändern:

 

-          Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhalten ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Änderung: Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien. (bisher 55 %).

 


Beschlussvorschlag:

 

Variante 1: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

-          Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100% der Entschädigungsverordnung.

-          Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhalten ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % (statt bisher 55%) des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

 

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die derzeitigen finanziellen Auswirkungen und Beispiele bei Veränderung der jeweiligen Prozentsätze sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 


Anlage/n:

Berechnungen Entschädigungen Wehrführer, stellvertretende Wehrführer, Gerätewart.

Aktuelle Entschädigungssatzung Gemeinde Großenaspe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung Aufwandsentschädigungen Wehrführer, Stellvertreter, Gerätewart (403 KB)      
Anlage 2 2 Entschädigungssatzung Großenaspe (401 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung