Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/08/2018/048  

Betreff: F-19 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
12.12.2018 
4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Wiemersdorf hat am 26.09.2018 unter TOP 19 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf beschlossen. Es sollen Flächen für die Windenergienutzung in Wiemersdorf neu ausgewiesen bzw. erweitert werden.

Auslöser für diesen Aufstellungsbeschluss war der Antrag vom 11.09.2018.

 

 

Zwischenzeitlich gibt es Überlegungen, dass es sinnvoller sein könnte, den Aufstellungsbeschluss nicht zu fassen und sogar die „alten“ F-Plan-Festsetzungen in Bezug auf Windenergienutzung aufzuheben.

Bislang wurden im Rahmen der 4., 7., 11. und 14. F-Plan-Änderungen Gebiete für die Nutzung von Windenergieanlagen ausgewiesen.

 

Die Ausweisung von einzelnen Flächen für die Windenergienutzung würde somit nicht mehr durch die Gemeinde Wiemersdorf eingeschränkt (oder ermöglicht), sondern folgt den Vorgaben der Landesplanung im Rahmen der Regionalplanung.

 

Es ist noch nicht geklärt, ob es „nur arbeitstechnisch einfacher“ oder auch „rechtlich sinnvoller“ ist, die bisherigen F-Plan-Änderungen aufzuheben oder auch diese 19. F-Plan-Änderung nicht durchzuführen.

 

Regelungen zur Höhe der Windkraftanlagen und der genauen Standorte werden wohl nicht im Regionalplan getroffen. Insofern ist eine weitere Regelung durch die Gemeinde erforderlich, wenn die Gemeinde regelnd eingreifen möchte. Diese Regelungen könnten über einen F-Plan-Änderung und einen städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

 

Bislang gibt es nur Schriftverkehr per E-Mail vom Ingenieur-Büro. Ein schriftlicher Antrag auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses liegt nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung sollte über dieses Thema beraten und einen Beschluss fassen, so dass das Verfahren weiter betrieben oder eingestellt wird.

 

 

Es könnten somit folgende Beschlüsse gefasst werden:

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 26.09.2018 TOP 19 auf.

 

Oder sogar:

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 26.09.2018 TOP 19 auf. Weiterhin sollen die bisherigen F-Pan-Änderungen (4., 7., 11. und 14. F-Plan-Änderungen), die Gebiete für die Windenergienutzung festlegen, aufgehoben werden.

 

 

Oder:

Die Gemeinde hält an dem Beschluss vom 26.09.2018 fest, so dass das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiemersdorf weiter betrieben wird.

 

 

 

Bitte auf die Befangenheitsregelungen des § 22 GO achten.

Achtung Befangenheiten:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

Christian Schäfer

Christine Schneider

Saebastian Steffens

 

 


Beschlussvorschlag:

Achtung Befangenheiten:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

Christian Schäfer

Christine Schneider

Saebastian Steffens

 

 

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 26.09.2018 TOP 19 auf.

 

Oder sogar:

 

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 26.09.2018 TOP 19 auf. Weiterhin sollen die bisherigen F-Pan-Änderungen (4., 7., 11. und 14. F-Plan-Änderungen), die Gebiete für die Windenergienutzung festlegen, aufgehoben werden.

 

 

Oder:

Die Gemeinde hält an dem Beschluss vom 26.09.2018 fest, so dass das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiemersdorf weiter betrieben wird.

 

Abstimmung:

Dafür

Gegen

Enthaltung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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