Vorlage - VO/06/2018/034
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hitzhusen hat am 20.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 gefasst.
Eine Durchführung des Bauleitplanverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 B BauGB ist möglich.
(die gesetzlichen Vorschriften können Sie der Anlage entnehmen)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB würde nach diesem Vorschriften entfallen können. Es ist möglich, die Beteiligung trotzdem durchzuführen, auch wenn eine Verzichtsmöglichkeit besteht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hitzhusen beschließt, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „südlich südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel „ als Verfahren nach § 13 B BauGB durchzuführen.
Weiterhin wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB
durchzuführen
Abstimmung:
Dafür:
Gegen:
Enthaltung
Befangenheiten:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlossfassung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-03-25 Verfahren nach 13B, 13a und 13 BauGB pdf (169 KB) |