Vorlage - VO/08/2018/055
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Sachverhalt:
Die Sanierung diverser Bereiche im Sportlerheim ist lt. Aussage von Bürgm. Sick momentan förderfähig. Um den Förderantrag über Herrn Hadeler (AMT) stellen zu können, muss eine Kostenschätzung nach DIN 276 und ein dazu gehöriges Planungskonzept vorliegen. Dazu werden Leistungen der HOAI durch ein Architekturbüro notwendig.
Beschlussvorschlag:
Hiermit wird beschlossen, ein Architekturbüro mit den Leistungsphasen 1-3 der HOAI zur Erstellung aller notwendigen Unterlagen für den Fördermittelantag, in Bezug auf diverse Sanierungsmaßnahmen im Sportlerheim, zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: