Vorlage - VO/01/2019/050
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Sachverhalt:
Der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Armstedt, Herr Sönke Jöns, hat am 09.01.2019 (Eingang beim Amt am 17.01.2019) gegenüber seinem Dienstvorgesetzten, der Bürgermeisterin Frau Maren Horstmann, schriftlich seinen Rücktritt als stellvertretender Wehrführer mit Wirkung zum 08.02.2019 erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) kann ein Ehrenbeamter jederzeit seine Entlassung in schriftlicher Form gegenüber seinem Dienstvorgesetzten (Bürgermeister/in der Gemeinde) verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen.
Aus diesem Grund wurde Herrn Sönke Jöns mit Schreiben vom 22.01.2019 schriftlich bestätigt, dass seine Rücktrittserklärung vom 09.01.2019 am 17.01.2019 bei der Gemeinde eingegangen ist und er auf sein Verlangen mit Wirkung zum 08.02.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Armstedt entlassen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Rücktrittserklärung des Herrn Sönke Jöns vom 09.01.2019, eingegangen am 17.01.2019, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt mit Wirkung vom 08.02.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-01-17 Rücktrittserklärung stellv. Wehrführer Sönke Jöns (27 KB) |