Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2019/037  

Betreff: Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
18.03.2019 
4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2019-01-11 Satzung FF Bimöhlen  
2019-01-11 Satzung FF Bimöhlen; Anlage: Bestimmungen für eine Jugendabteilung  

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Sachverhalt:

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 24.10.2018 (Amtsblatt Schl.-H. Nr. 45 S. 943) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2019 neue Satzungen für die Feuerwehr und der Jugendabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Wichtigste Änderungen sind die Regelungen über die Zugehörigkeit der ehrenamtlichen Gerätewartung zum Wehrvorstand (§ 14 Abs. 3) sowie Vorgaben für den Umgang mit den Kameradschaftskassen (§ 18).

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen am 11.01.2019 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 24.10.2018 neu erlassen wurde.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-01-11 Satzung FF Bimöhlen (8279 KB)      
Anlage 2 2 2019-01-11 Satzung FF Bimöhlen; Anlage: Bestimmungen für eine Jugendabteilung (68 KB)      
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