Vorlage - VO/04/2019/025
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Sachverhalt:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 24.10.2018 (Amtsblatt Schl.-H. Nr. 45 S. 943) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2019 neue Satzungen für die Feuerwehr und der Jugendabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Wichtigste Änderungen sind die Regelungen über die Zugehörigkeit der ehrenamtlichen Gerätewartung zum Wehrvorstand (§ 11 Abs. 3) sowie Vorgaben für den Umgang mit den Kameradschaftskassen (§ 15).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl am 11.01.2019 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 24.10.2018 neu erlassen wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-01-11 Satzung FF Föhrden-Barl (615 KB) | ||||
2 | 2019-01-11 Satzung FF Föhrden-Barl; Anlage Bestimmungen Jugendabteilung (394 KB) |