Vorlage - VO/04/2019/029
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Sachverhalt:
Über den Stand der Bauleitplanung wurde zuletzt in der GV am 13.09.2018 berichtet (TOP 15).
Da das wohnbauliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Föhrden-Barl bislang erschöpft war, war lediglich eine Bebauung der Baulücken möglich und nicht die Ausweisung eines neuen Baugebietes.
Die neuen Entwicklungszahlen bis 2025 sind nun bekannt.
Auf der Grundlage des Bestandes vom 31.12.2017 bekommt die Gemeinde Föhrden-Barl einen Entwicklungsrahmen bis 2025 von 12 neuen Wohneinheiten zugebilligt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Gemeinde ein Baugebiet mit 12 Wohneinheiten ausweisen kann, denn zunächst sind hiervon die bereits fertig gestellten Bauvorhaben seit 2017 abzuziehen.
Weiterhin abzuziehen sind die –nach wie vor- bestehenden Baulücken, da hier auch ohne Bebauungsplan schon gebaut werden kann und auch soll. Grundsatz: erst Innenentwicklung
Am Ende der Rechnung bleibt das freie Kontingent.
Diese Information kann zunächst gegeben werden.
Ob die Gemeinde nun über ein freies Kontingent verfügt und wenn ja, ob und wo dies überplant werden soll, müsste noch ermittelt werden (Baulückenkataster).
Die Gemeinde kann sich überlegen, ob sie nun die Planung aufnehmen möchte für ein neues Baugebiet oder nicht.
Stand 14.02.2019 11:33 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: