Vorlage - VO/01/2019/055
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Armstedt für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt ist von der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-02-08 Einnahme- u. Ausgaberechnung FF Armstedt 2018 (111 KB) |