Vorlage - VO/07/2019/047
|
|
Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Weddelbrook für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Weddelbrook ist von der Freiwilligen Feuerwehr Weddelbrook innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Weddelbrook aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-02-16 Einnahme- u. Ausgaberechnung 2018 FF Weddelbrook (429 KB) |