Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2019/061  

Betreff: Bestellung eines Wild- und Jagdschadenschätzers sowie eines Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
11.03.2019 
3. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-11-29 LVO über Verfahren in Wild- u. Jagdschadenssachen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Amt Bad Bramstedt-Land als zuständige örtliche Ordnungsbehörde hat für Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen  eine/n Wild- und Jagdschadenschätzer/in sowie eine/n Stellvertreter/in für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen (§ 6 Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 29.11.2018). Die Bestellung des Herrn Jürgen Feil als Wild- und Jagdschadenschätzer sowie des Herrn Eckhard Kohn als Stellvertreter ist ausgelaufen. Beide stehen für eine weitere Periode von 5 Jahren aus gesundheitlichen/privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung.

 

Folgende Personen haben Interesse an der Tätigkeit als Wild- und Jagdschadenschätzer bekundet:

 

  1. Herr Thomas Siemen aus  Großenaspe
  2. Herr Hans-Jörg Rühmann aus Föhrden-Barl

 

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, Herrn Thomas Siemen aus Großenaspe für die Funktion des Wild- und Jagdschadenschätzers sowie Herrn Hans-Jörg Rühmann aus Föhrden-Barl für die Funktion des stellvertretenden Wild- und Jagdschadenschäatzers, beginnend ab dem 11.03.2019 für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.

 

Herr Amtsvorsteher Torsten Klinger nimmt die Bestellung des Herrn Thomas Siemen zum Wild- und Jagdschadenschätzer für den Amtsbezirk Bad Bramstedt-Land für die Dauer von 5 Jahren vor und verpfichtet ihn durch Handschlag, dass  er seine Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten wird.

 

Anschließend nimmt Herr Amtsvorsteher Torsten Klinger die Bestelung des Herrn Hans-Jörg Rühmann zum stellvertretenden Wild- und Jagdschadenschätzer für den Amtsbezirk Bad Bramstedt-Land für die Dauer von 5 Jahren vor und verpflichtet ihn durch Handschlag, dass er seine Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-29 LVO über Verfahren in Wild- u. Jagdschadenssachen (113 KB)      
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