Vorlage - VO/20/2019/062
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Sachverhalt:
Das Amt Bad Bramstedt-Land als zuständige örtliche Ordnungsbehörde hat für Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen an Forstpflanzen eine/n forstsachverständige/n Schätzer/in sowie eine/n Stellvertreter/in für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen (§ 6 Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 29.11.2018). Die Bestellung des Herrn Jürgen Schümann als forstsachverständiger Schätzer sowie des Herrn Axel Koch als Stellvertreter ist ausgelaufen.
Folgende Personen haben Interesse an der Tätigkeit als forstsachverständiger Schätzer bekundet:
- Herr Jürgen Schümann aus Fuhlendorf als stellvertretender forstsachverständiger Schätzer
- Herr Hans Jochen Hasselmann aus Föhrden-Barl als forstsachverständiger Schätzer oder Stellvertreter
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, Herrn Hans Jochen Hasselmann aus Föhrden-Barl für die Funktion des forstsachverständigen Schätzers sowie Herrn Jürgen Schümann aus Fuhlendorf für die Funktion des stellvertretenden forstsachverständigen Schätzers, beginnend ab dem 11.03.2019 für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.
Herr Amtsvorsteher Torsten Klinger nimmt die Bestellung des Herrn Hans Jochen Hasselmann zum forstsachverständigen Schätzer für den Amtsbezirk Bad Bramstedt-Land für die Dauer von 5 Jahren vor und verpfichtet ihn durch Handschlag, dass er seine Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten wird.
Anschließend nimmt Herr Amtsvorsteher Torsten Klinger die Bestelung des Herrn Jürgen Schümann zum stellvertretenden forstsachverständigen Schätzer für den Amtsbezirk Bad Bramstedt-Land für die Dauer von 5 Jahren vor und verpflichtet ihn durch Handschlag, dass er seine Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-11-29 LVO über Verfahren in Wild- u. Jagdschadenssachen (113 KB) |