Vorlage - VO/10/2019/038
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hardebek für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek ist von der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek wird am 29.03.2019 über die Einnahme- und Ausgaberechnung 2018 entscheiden. Da das Dokument derzeit noch nicht vorliegt, kann es als Anlage derzeit noch nicht beigefügt werden und wird somit als Tischvorlage für die Gemeindevertretersitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: