Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/06/2019/047  

Betreff: B 10 - Abwägungsbeschluss der Gemeinde über die vorgebrachten Einwendungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel"
südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen
30.09.2019 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Stand 09.09.2019 Scheunemann

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 30.09.2019

 

 

 

Hinweise / Erläuterung:

Die Gemeinde Hitzhusen führt das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 (Brüchkoppel) als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durch. Hiernach wäre eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entbehrlich.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde trotzdem am 04.04.2019 19 Uhr durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der Tabelle zu entnehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 04.04.2019 und danach sind durch die Öffentlichkeit einige Anregungen vorgebracht worden.

Die Gemeindevertretung Hitzhusen schaute sich anschließend die Anregungen an und entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den einzelnen Meldungen verfahren wird.

Im Rahmen einer nicht-öffentlichen Arbeitssitzung der Gemeindevertretung am 09.05.2019 wurde über die vorgebrachten Anregungen beraten und beschlossen, dass mit dieser Abwägung der Entwurf des Bebauungsplanes zu überarbeiten ist.

Das Planungsbüro hat die Änderungen eingearbeitet und der Gemeinde erneut zur Verfügung gestellt.

 

 

Danach wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert (23.07.2019) und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Nach § 13 b in Verbindung mit § 13 Abs 2 BauGB wäre die Beteiligung zwar entbehrlich, die GV hat jedoch am 04.04.2019 beschlossen, die frühe Beteiligung der TÖB durchzuführen.

 

Die von den TÖB vorgebrachten Einwendungen sind auch von der Gemeindevertretung abzuwägen.

 

 

 

Über die Einwendungen  / Anregungen der Öffentlichkeit und der TÖB muss die GV Hitzhusen im Rahmen der Abwägung entscheiden, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der Tabelle zu entnehmen.

 

 

 

Beschluss:

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel" südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"

 

wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 30.09.2019 wie folgt abgewogen:

 

 

Einwendungen / Hinweise der Öffentlichkeit vom 04.04.2019 und danach:

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

wäre nach § 13 b in Verbindung mit § 13 Abs 2 BauGB entbehrlich, soll/kann aber trotzdem durchgeführt werden. Bei Verzicht darauf hinweisen

 

 

04.04.2019

 

Alfred Willhöft

Die Anzahl der Vollgeschosse soll von bisher 2 Vollgeschosse auf 1 Vollgeschoss reduziert werden

 

Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.

 

Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard ermöglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.

 

 

Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.

 

 

Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.

 

Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.

 

Der Bezugspunkt für dieTraufhöhe wird festgesetzt.

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.

 

Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

04.04.2019

 

Torsten Ehlers

 

Die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser bauen zu können, sollte entfallen, dies passt nicht in dies Gebiet

 

 

Es soll weiterhin ermöglicht werden, dass Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit entstehen können.

 

Die Gemeinde berücksichtigt hierbei die Planungsgrundsätze nach § 1 BauGB

 

04.04.2019

 

Rainer Horst

 

Frage: Wie bekommt man 5 Wohneinheiten in ein Haus?

 

Die seitens der Gemeinde gewollten und planerisch festgesetzten „ Mehrfamilienhäuser“ im Norden des Geltungsbereiches werden durch die Festsetzung, dass in diesem Bereich 5 Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig sind sicher gestellt. Einzuhalten ist die festgesetzte Mindestgrundstücksgröße.

 

 

04.04.2019

 

Andreas Schroedter

 

Frage:

Wieviele Häuser sind schon verkauft?

 

Es ist noch kein Grundstück verkauft

 

 

04.04.2019

 

Torsten Ehlers

 

Frage:

Wo ist der Standort für das Mehrfamilienhaus bzw. die Mehrfamilienhäuser geplant?

 

An der Nordgrenze des Baugebietes, südlich des Knicks Brookhorn, westlich der geplanten Zufahrtstraße vom Brookhorn aus

 

 

04.04.2019

 

Britta Hamer

Frage:

Warum werden die Mehrfamilienhäuser auf der Nordseite des Baugebietes geplant ?

 

Bürgermeisterin Peschel antwortet, dass dies mit der Beschattung des Baugebietes zu tun hat. Im Nordbereich ist dies am wenigsten störend

 

 

04.04.2019

 

Thomas Frick

Frage:

Sind überall Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit möglich?

 

Die Festsetzungen sehen vor, dass grundsätzlich 600 qm benötigt werden, um ein Einzelhaus zu bauen.

Je Wohneinheit braucht man 450 qm Grundstücksfläche.

0-599 qm = kein Haus

600 -899 qm = 1 Haus 1 Wohneinheit

900-1349 qm = 1 Haus 2 Wohneinheiten

1350 qm = 1 Haus 3 Wohneinheiten (3*450 qm Grundfläche)

 

 

 

04.04.2019

 

Anke Ehlers

Frage:

Gibt es schon Investoren für die Mehrfamilienhäuser

 

Nein

 

 

 

04.04.2019

 

Rainer Horst

Wie soll die Zuwegung über den Brookhorn erfolgen ?

Die Straße Brookhorn scheint nicht ausreichend breit zu sein

 

Die Zuwegung in das Baugebiet erfolgt sowohl über den Brookhorn als auch über den Weg Hempheide

 

Diese beiden Straßen / Wege müssen noch ausgebaut werden, aber nur soweit, wie es für die Erschließung des Baugebietes erforderlich ist.

 

Die Darstellung der Erschließungswege bzw. der Straßenverkehrsfläche ist in der Planzeichnung zu ergänzen und das Plangebiet um diese Erschließungsflächen zu vergrößern.

 

04.04.2019

 

Astrid Wiese

Wie soll die Straße im Baugebiet gestaltet sein

 

Die Straße soll mit seitlichen Sickermulden gebaut werden.

Die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich soll hauptsächlich optisch erfolgen, so dass der Bürgersteigbereich auch überfahrbar gebaut werden soll (gemischte Verkehrsfläche).

Es sollen auch einige Parkflächen ausgewiesen werden.

 

Die Details wird die weitere Planung ergeben.

 

Die Gestaltung der Straße im Baugebiet und ggf. auch die Zufahrtstraßen Brookhorn und Hempheide wird im Bebauungsplan erläutert.

 

04.04.2019

 

Rainer Horst

Warum sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, es passt nicht nach Hitzhusen

 

Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.

 

Bürgermeisterin Peschel erläutert die Hintergründe und Gedanken der Gemeinde, dass generationsübergreifend Wohnraum nicht ausreichend zur Verfügung steht.

Die Gemeinde Hitzhusen möchte hier ein Angebot ermöglichen.

 

 

 

04.04.2019

 

Anke Ehlers

Es liegt an der fehlenden Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Lebens, und auch der fehlenden Ärzte auf dem Land, dass die älteren Personen aus Hitzhusen wegziehen zB. In die Nachbarstadt Bad Bramstedt.

 

Die Einschätzung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

04.04.2019

 

Jan Hagenow

Er regt an, dass die Gemeinde doch selber das Mehrfamilienhaus/ die Mehrfamilienhäuser (Wohnungsbau) baut

 

Ziel der Bauleitplanung ist es nicht, schon festzulegen, wer was baut, sondern die Möglichkeiten für zB. Wohnungsbau zu schaffen.

 

 

 

04.04.2019

 

Simon Timmermann

Frage:

Gibt es Baupflichten, die festlegen, innerhalb welcher Zeit gebaut werden muss.

 

Diese Regeln werden nicht im Bebauungsplan festgelegt.

 

Solche Regelungen könnten in den zu schließenden Kaufverträgen getroffen werden.

 

Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

 

04.04.2019

 

Alfred Willhöft

Frage:

Wieviel werden die Grundstücke kosten?

 

Die Grundstückspreise sind noch nicht bekannt.

 

 

04.04.2019

 

Anke Ehlers

Anregung:

Sie regt an, auch öffentliche Parkplatzflächen auszuweisen.

 

Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass auf den Grundstücken je Wohneinheit mindestens 2 Stellplätze zu errichten sind.

Die Vorschriften der Landesbauordnung (erforderliche Anzahl von Stellplätzen) sind zu beachten.

 

Darüber hinaus sind auch innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche (mit einer Breite von 6,50 m) die Anlage von öffentlichen Parkplätzen möglich. Diese müssten versetzt angeordnet werden und tragen so gleichzeitig zu einer Verkehrsberuhigung bei.

 

04.04.2019

 

Torsten Ehlers

Anregung:

Er regt an, dass das Mehrfamilienhaus / die Häuser nur eine Zuwegung (eine gemeinsame Zufahrt) über die Straße Brookhorn erhalten sollen. Die Zahl der Knickdurchbrüche ist zu minimieren

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen

 

Die Erschließung des/der Grundstücks/e im Nordbereich des Baugebietes soll über den Brookhorn erfolgen. Die Zahl der Knickdurchbrüche wird auf das Minimum reduziert.

 

Es ist jedoch mit einer Breite von ungefähr 8 m Knickdurchbruch zu rechnen.

 

 

Es ist zu berücksichtigen, ob die gesamte Erschließung über den Brookhorn erfolgen soll (auch Leitungen), oder ob es nur die verkehrliche Erschließung sein soll. Dann müsste die Erschließung mit Wasser/Abwasser/Strom etc auf andere Weise erfolgen und entsprechende Leitungsrechte berücksichtigt werden.

Dies wird sich im Lauf des Verfahrens klären.

 

04.04.2019

 

Britta Hamer

Sie fragt, ob es im Zusammenhang mit dem Baugebiet auch eine Ampel über den Weddelbrooker Damm geben wird, um den Schulkindern einen sicheren Schulweg zur Grundschule Hitzhusen (oder zum Bus oder weiterführende Schulen) zu ermöglichen

 

Dies ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Eine Nachfrage beim Ordnungsamt des Amtes Bad Bramstedt-Land, Herrn Klinger, ergab, dass grundsätzlich jeder einen Antrag bei dem zuständigen Straßenbaulastträger stellen kann.

Für die Einrichtung von Querungshilfen (Ampel, Zebrastreifen etc) sind die Querungszahlen nachzuweisen und die Verkehrszahlen auf der Straße.

 

Die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit wird jedoch nicht Bestandteil der Bauleitplanung sein.

 

 

11.04.2019

Lennart Horst

Für Britta und Jörn Hamer,

Brigitte und Alfred Willhöft,

Elisabeth und Arnold Hartwig

Cornelia, Rsainer und Lennart Horst

Per Mail

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: lennart horst [

Gesendet: Freitag, 5. April 2019 19:50

An: Scheunemann, Ute

Cc: Joern Hamer

Betreff: Bürgerbeteiligung B-Plan Hitzhusen Brüchkoppel

 

Sehr geehrte Frau Scheunemann,

 

Im Folgenden übersenden wir Ihnen unsere Anregungen.

In der Gemeindevertretersitzung zum 4.4.19 haben wir erstmals Details zum Baugebiet „auf der Brüchkoppel“ bekommen. Wir finden es schön, dass unser Dorf jungen Familien bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen will und begrüßen daher dieses Vorhaben.

 

 

Es verwundert uns allerdings die zweigeschossige Bauweise und

Wird zur Kenntnis genommen. .

 

die Firsthöhe von 9 m, die nicht in den Charakter des Dorfes passen.

 

Wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Außerdem sind 9 m Firsthöhe für ein Einfamilienhaus auf 600 qm Grundstücksfläche bei einer GRZ von 0,3 nicht nachvollziehbar.

 

 

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Berechnung:

600 qm x 0,3 = 180 qm bebaubar. Bei 2 Vollgeschossen sind dies ungefähr 2x3 m Höhe plus Dachgeschoss ca 9 m First, Traufhöhe berücksichtigen…

 

 

 

Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze an Grundstücken zum Brookhorn sollte anstatt der 5 m 10 m betragen, wie auch auf der gegenüberliegenden Seite.

 

Im Entwurf des Bebauungsplanes ist angegeben, dass von dem Knick ein Knickschutzstreifen mit 5 m Breite Abstand eingehalten werden muss.

 

Der Knick (ca 3 m Breite) liegt auf dem Grundstück.

 

Vom Knick ist ein Knickschutzstreifen von 5 m einzuhalten.

 

Im Bebauungsplanentwurf ist der Knickschutzstreifen von 5 m angegeben.

 

Insofern ist ein Grenzabstand von ungefähr 8 m einzuhalten.

 

 

Die gegenüberliegende Seite (Roßkamp) wird von diesem Bebauungsplan nicht berührt, bei dem Gebiet gelten eigene Vorschriften.

Wir bitten eindringlich um eine Reduzierung auf maximal 7 m Firsthöhe und

Die Firsthöhe bleibt bei 9 m.

Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.

 

Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard ermöglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.

 

 

Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.

 

Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.

 

Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.

 

Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt.

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.

 

Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

eingeschossige Bauweise für das gesamte Baugebiet, damit der Dorfcharakter gewahrt bleibt.

 

Anregung, Abwägung erforderlich.

 

Die Gemeinde Hitzhusen ist baulich nicht durch eingeschossige Bebauung geprägt, so dass hier ein typischer Dorfcharakter nicht vorherrscht und folglich als Maßstab für künftige eingeschossige Bebauung nicht herangezogen werden kann.

 

Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.

 

Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard ermöglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.

 

 

Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.

 

 

 

 

Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.

 

Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.

 

Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt.

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.

 

Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

Wir erlauben uns, Ihnen als Anlage einen aus unserer Sicht optimierten Vorschlag für den Bebauungsplan zu schicken, der die Erschließungskosten senkt und somit die Gemeindefinanzen schont. Überdies würde sich die Grundstücksanzahl erhöhen und die Grundstücke könnten zu günstigeren Preisen zur Verfügung gestellt werden.

Die Verkehrssituation im Brookhorn wird durch zwei Abbiegungen und die neue Ansiedlung im Wohngebiet erheblich verschärft.

Auch aus diesem Grund halten wir den Bau von Mehrfamilienhäusern in diesem Gebiet für problematisch, da das Verkehrsaufkommen dadurch noch weiter erhöht würde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta und Jörn Hamer

Brigitte und Alfred Willhöft

Elisabeth und Arnold Hartwig

Cornelia, Rainer und Lennart Horst

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: lennart horst [
Gesendet: Freitag, 5. April 2019 19:54
An: Scheunemann, Ute
Cc: Joern Hamer
Betreff: Anhang Bürgerbeteiligung B-Plan Hitzhusen Brüchkoppel

 

Sehr geehrte Frau Scheunemann,

 

Anbei der fehlende Anhang der ersten Mail.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lennart Horst

 

Die Gemeinde Hitzhusen hat sich viele Alternativen zur Gestaltung des Baugebietes überlegt.

 

Die Erschließung vieler Grundstücke über sogenannte Pfeifenstiele wird von der Gemeinde Hitzhusen nicht als vorteilhaft gesehen.

 

Die Anzahl der angedachten Grundstücke ist ausreichend.

 

Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Brookhorn wird sich insgesamt durch andere Zuwegungen nicht ändern.

 

 

 

11.04.2019

Tom Holste

Persönlich /zur Niederschrift im Amt Bad Bramstedt-Land

 

 

 

Ich möchte anregen, dass in den Bebauungsplan aufgenommen wird, dass Photovoltaikanlagen / Sonnenkollektoren auf dem Dach angebracht werden sollen.

Diese Anregung wird vorgebracht in Hinblick auf den Klimaschutz und die ansonsten nur ungenutzte Energie.

Es wäre schön, wenn dies verpflichtend festgeschrieben wird. Ansonsten sollte zumindest die Möglichkeit eröffnet werden .

 

 

Tom Holste

 

 

 

 

 

 

 

Die Möglichkeit ist grundsätzlich gegeben und wird durch den Bebauungsplan nicht eingeschränkt.

 

Die Gemeinde wird jedoch nicht eine bestimmte Art von Energieträgern als Verpflichtung im Bebauungsplan festschreiben.

 

23.04.2019

Jan Hagenow

Persönlich /zur Niederschrift im Amt Bad Bramstedt-Land:

 

 

 

Geschossigkeit auf 1 reduzieren

 

 

 

 

 

 

Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.

 

Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard ermöglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.

 

 

Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.

 

 

 

Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.

 

Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.

 

Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt.

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.

 

Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

2. Wohneinheit im Dachgeschoss ermöglichen mit einer Grundfläche von maximal  70 % der Grundfläche der 1. Wohneinheit  oder auf eine begrenzte Wohnflächenzahl  zB 60-70 qm für die 2. Wohnung)– Ziel wäre hierbei die Möglichkeit, dass mehr kleinerer Wohnraum geschaffen werden kann.

 

 

Es ist rechtlich nicht möglich, die Wohnfläche auf einen prozentualen Anteil einer anderen Wohneinheit festzulegen.

Die Zahl der Wohneinheiten und die Größe(n) wird durch Parameter GRZ, Anzahl Vollgeschosse, Firsthöhe, Traufhöhe, Anzahl Wohneinheiten in Abhängigkeit von Grundstücksgröße etc. festgelegt.

 

Die Gemeinde hat ausreichend Parameter festgelegt.

 

 

 

Firsthöhe reduzieren von bisher 9,00 m auf  8,50 m maximal.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan Hagenow

 

 

Die Firsthöhe bleibt bei 9 m.

 

Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.

 

 

 

Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.

 

Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.

 

Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt.

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.

 

Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes muss ergänzt/überarbeitet werden um:

Traufhöhe 6,50 m ab Bezugspunkt.

 

Dachgauben ausschließen ab 2. Vollgeschoss

 

Maximal 3 Wohngebäude mit 5-6 zulässigen Wohneinheiten im Nordbereich, hier Festsetzungen im Text und Zeichnung anpassen

 

Knickdurchbruck bei den Mehrfamilienhäusern

 

Öffentliche Parkplätze

 

Grundstücksmindestgröße bei Doppelhausbebauung

 

 

 

 

Mit diesen Ergänzungen wurde eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (23.07.2019)

Hieraus resultieren die Einwendungen / Hinweise /Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der nachfolgenden Tabelle.

 

 

Einwendungen / Hinweise der Träger öffentlicher Belange:

 

Absender (TÖB oder Privatperson) und Datum

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

2019-04-04 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit diverse Anwohner, Bürger etc. wird obenstehend mit aufgeführt.

 

s.o.

s.o.

TÖB

 

 

Landesplanung

 

 

Landesplanung

Es liegt bisher noch keine Stellungnahme vor; diese ist aber zur Weiterführung des Verfahrens notwendig und bleibt daher abzuwarten.

 

 

2019-07-31 Schleswig-Holstein-Netz AG

 

Unsererseits bestehen keine Bedenken, es muss jedoch ein Stationsplatz reserviert werden.

Schleswig Holstein Netz AG vom 31.7.2019

Nach Rücksprache mit der Netz AG werden ca. 20 m² benötigt. Diese werden nach Absprache der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

 

Hinweis Scheunemann: Der ungefähre Standort sollte schon berücksichtigt werden, da ansonsten die Fläche spater bei der Erschließung nicht berücksichtigt wird/unter geht. In der Planzeichnung sollte bereits eine Fläche vorgesehen werden, auch für andere Stationen (Telekom, Breitband, Gas etc)

 

2019-08-05 Archäologisches Landesamt

 

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

 

Der überplante Bereich befindet sich jedoch in einem archäologischen Interessengebiet, daher ist hier mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Dankmalen zu rechnen.

 

 

Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf § 15 DSchG:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

 

 

Und als Anlage ein Auszug aus der Archäologischen Landesaufnahme (wurde per Mail geschickt)

 

Archäologisches Landesamt vom 05.08.2019

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

 

2019-08-07 Handwerkskammer Lübeck

 

Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.

 

Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.

 

 

Handwerkskammer vom 07.08.2019

Handwerksbetriebe werden von der Planung nicht negativ beeinträchtigt.

 

2019-08-29 Kreis Segeberg für die Fachabteilungen

 

 

 

Tiefbau,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Tiefbau - Idel

Bebauung liegt innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Zuständigkeit liegt bei der

Gemeinde.

Keine Abwägung erforderlich.

Untere Bauaufsicht,

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Vorbeugender Brandschutz,

Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Menge der erforderlichen Löschwasserversorgung und die Art der Sicherstellung ist jedoch zu präzisieren.

 

 

Kreis Segeberg vom 29.08.2019

Brandschutz

Die Begründung wird nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr um entsprechende Aussagen ergänzt werden.

 

27.08.2019 Präzisieren

 

Kreisplanung,

Keine Anregungen.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Untere Denkmalschutzbehörde,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Denkmalschutz

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Untere Naturschutzbehörde,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Naturschutz - Stordel

Im nächsten Verfahrensschritt sind die Belange von Natur und Umwelt in einem Umweltbericht abzuarbeiten. Die erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung für Knickbeseitigungen wird nur für erforderliche Zufahrten bei geeigneter Kompensation in Aussicht gestellt, wenn sich aus Sicht des Artenschutzes keine erheblichen Bedenken ergeben.

Untere Naturschutzbehörde

Wird zur Kenntnis genommen und angemerkt, dass ein Umweltbericht nicht erforderlich ist , da es sich hier um ein Verfahren in Anwendung des § 13 b BauGB handelt.

Der erforderliche Knickdurchbruch wird entsprechend kompensiert werden. Die Begründung wird um entsprechende Aussagen ergänzt werden.

 

27.08.2019 : Knick Neuanlage auf der Nachbarwiese der Gemeinde

 

 

Wasser-Boden-Abfall

 

 

SG Abwasser,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Wasserbehörde - Schittenhelm

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Gewässerschutz

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Wasserbehörde - Hartz

keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Bodenschutz,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Bodenschutz - Paulus

Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Grundwasserschutz,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Wasserbehörde - Samel

32.30 Wasser-Boden-Abfall / Geothermie-Grundwasserschutz

 

SG Grundwasserschutz:

 

Sollte bei Bauvorhaben eine Grundwasserhaltung erforderlich werden, ist mindestens 4 Wochen vor Beginn ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwassernutzung bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.

 

SG Grundwasserschutz

Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.

 

Ergänzung Scheunemann:

Ein Entsprechender Hinweis ist in der Begründung aufzunehmen.

 

GW Geothermie,,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Wasserbehörde - Samel

32.30 Wasser-Boden-Abfall / Geothermie-Grundwasserschutz

 

 

GW Geothermie:

Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von Erdwärme zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg beantragt werden.

 

GW Geothermie

Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt berücksichtigt. .

 

27.08.2019: in Begründung rein

 

Vorschlag Scheunemann:

Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

Umweltbezogener Gesundheitsschutz,

keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Sozialplanung,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Jugendhilfeplanung - Kerder

Mindestens mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die bestehenden Kapazitäten zur Tagesbetreuung für Kinder unter 6 Jahren ausgebaut werden müssen. Durch die Erstellung von mindestens 34 Wohneinheiten wird ein zusätzlicher Kapazitätsbedarf i.H.v. mind. einer altersgemischten Gruppe (5 U3, 10 Ü3-Plätze) geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass dies die Untergrenze notwendiger Erweiterungen darstellt, in Abhängigkeit der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und der voraussichtlich weiter steigenden Nachfrage nach Krippenbetreuung auch ein größerer Ausbaubedarf entsteht. Die Kapazitäten für die Kindertagesbetreuung müssen spätestens mit Bezug des Neubaugebiets geschaffen sein, diesbezügliche Planungen und Vorabsprachen mit der Kita in Hitzhusen, ggf. auch mit Kitas in Bad Bramstedt, sollten baldmöglichst beginnen.

Sozialplanung

Die Begründung wird um entsprechende Aussagen ergänzt werden.

 

 

Vorschlag Petersen am 27.08.2019: soll in Begründung rein!

 

 

Bitte Textvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrsbehörde,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Verkehrsbehörde - Hansen

Die verkehrsrechtliche Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) bedarf eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist (da hier ggf. noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen). Zudem darf die maximale Länge des verkehrsberuhigten Bereiches 300 m nicht überschreiten (bei beliebiger Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich bis zum entferntesten Zielpunkt).

Verkehrsbehörde

Eine Spielstraße ist nicht vorgesehen.

 

 

Abstimmung am 27.08.2019:

Es soll keine Spielstraße werden, sondern eine verkehrsberuhigte gemischte Verkehrsfläche mit 30 km/h

 

 

Abwägungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Klimaschutz

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Klimaschutz - Guder

Klimawissenschaftler und der Deutsche Wetterdienst gehen davon aus, dass aufgrund des vom Menschen verursachten Klimawandels die Temperaturen steigen und damit Hitzeereignisse in Zukunft häufiger auftreten können. Außerdem wird die Anzahl an Tagen mit großen Niederschlagsmengen zukünftig voraussichtlich zunehmen.

 

Es wird deshalb empfohlen die Auswirkungen des Klimawandels in der Planung zu berücksichtigen und bei Bauvorhaben auch Aspekte von Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen.

 

Die künftigen Bauherren (m/w/d) haben vielfältige Möglichkeiten die Gebäude klimagerecht zu bauen. Es wird deshalb empfohlen, die Bauherren auf geeignetes Informationsmaterial, wie beispielsweise den kostenlosen „Praxisratgeber

Klimagerechtes Bauen“ (2017) des Deutschen Instituts für Urbanistik, hinzuweisen. Der Ratgeber ist online verfügbar.

Klimaschutz

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht der Gemeinde sind spezielle Festsetzungen zu Klimaschutz wie  die Verpflichtung zu Photovoltaik nicht erforderlich.

Ausgeschlossen werden solche Anlagen aber bewusst nicht. Darüber hinaus gewähren die Grundstückszuschnitte eine zur Energiegewinnung durch Sonne optimale Stellung der zukünftigen baulichen Anlagen.

Der Hinweis hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten für den Bauherren wird in die Begründung integriert

 

 

über Beteiligungsforum Kreis SE = 2019-08-09 Untere Forstbehörde

 

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Forstbehörde - Thomann

Wald wird durch die Planungen direkt oder indirekt nicht betroffen. Keine Bedenken!

Christian Thomann, UFB

Keine Abwägung erforderlich.

über Beteiligungsforum Kreis SE = 2019-08-12 LLUR (ländliche Räume)

 

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von LLUR (ländl. Räume) westl Kreis/Rickert

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Bebauungsplan

zur Kenntnis genommen.

Die Bodenordnung ist nicht betroffen, die Landwirtschaft hat nur Kenntnis genommen.

Keine Abwägung erforderlich

über Beteiligungsforum Kreis SE = 2019-08-13 Landwirtschaftskammer

 

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet.

von Landwirtschaftskammer S-H / Augustin

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Anregungen oder Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Thies Augustin

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Abteilung 1

Grüner Kamp 15 – 17

24768 Rendsburg

Telefon: 04331 – 94 53 172

E-Mail: taugustin@lksh.de

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-06 Nachbargemeinde Stadt Bad Bramstedt

 

Die Stadt Bad Bramstedt nimmt die städtebauliche Absicht der Gemeinde Hitzhusen….. Zielsetzung Schaffung eines Wohngebietes zur Kenntnis.

 

Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu diesen städtebaulichen Planungen vorzubringen.

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-27 Nachbargemeinde Fuhlendorf

 

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-29

2019-08-29 Nachbargemeinde Föhrden-Barl

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Stand der Einwendungen am 09.09.2019 Scheunemann

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung