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Vorlage - VO/08/2019/072  

Betreff: B 12 - Abwägungsbeschluss über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB (Träger öffentlicher Belange) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 "Dorfkern"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf
17.04.2019 
7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 12 (Ortskern) wurde den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgelegt, um aus den unterschiedlichen Blickwinkeln den Entwurf zu betrachten.

 

Die Gemeinde entscheidet nun im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen umgegangen wird.

 

Stand 22.03.2019 10:46 Uhr Scheunemann überarbeitet

Stand 26.03.2019 09:39 Uhr Scheunemann

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 17.01.2019 und die Öffentlichkeit am 17.04.2019 über die Absicht der Gemeinde Wiemersdorf, den Bebauungsplan Nr. 12 (Ortskern) aufzustellen, informiert und um Stellungnahme zum B-Plan der Gemeinde Wiemersdorf gebeten.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der Tabelle zu entnehmen.

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "Ortskern"

im Bereich östlich und westlich der L319 (Kieler Straße), von Kieler Straße 69 bis 79 bzw. Kieler Straße 64 bis 84

 

östlich der Kieler Straße

bis Großenasper Weg 4 ,

Bahnhofstraße 1 bis 1a bzw. 2 bis 14 bis Einmündung Mittelweg,

Osterdoor bis Einmündung Mittelweg und Neuer Weg,

 

westlich der Kieler Straße

bis Neue Dorfstraße 2 bzw. 1,

Dorfstraße 23 bis 31 bzw. 44 bis 54,

Am Eichenhof bis Bebauung Aukamp

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am 17.04.2019 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

2019-01-18

 

Wiemersdorf-Bplan12

2019-01-18 Archäologisches Landesamt

Kerstin.orlowski@alsh.landsh.de

 

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

 

 

Abwägungsvorschlag:

 

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

2019-01-18

2019-01-18 LLUR Itzehoe Fachdezernat Landwirtschaft über Kreis Segeberg

 

LLUR v. 18.01.2019

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Itzehoe, Fachdezernat Landwirtschaft, hat den Bebauungsplan Nr. 12 zur Kenntnis genommen, gibt aber keine Stellungnahme ab.

 

Im Gemeindegebiet Wiemersdorf finden zur Zeit keine Bodenordnungsverfahren statt, deshalb hat sich das Fachdezernat Bodenordnung gar nicht mit diesem Be-bauungsplan befasst.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

2019-01-21

2019-01-21 Untere Forstbehörde über Kreis Segeberg

 

Untere Forstbehörde v. 21.01.2019

Aus forstbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken zur vorgelegten Planung.

Landwirtschaftskammer

 

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

2019-01-21

2019-01-21 LLUR - Außenstelle Südwest Itzehoe, Dezernat Ländliche Entwicklung (Ländliche Regionalentwicklung und Flurbereinigung)

Frau Beate.Tjardes@llur-landsh.de oder poststelle@llur.landsh.de-Mail.de

 

Hier die Stellungnahme für das Dezernat Ländliche Entwicklung (ländliche Regionalentwicklung und Flurbereinigung): Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

 

 

Ein Hinweis:

Auf dem Flurstück 16/5, Kieler Str. 75, wurde mittlerweile ein Markttreff errichtet. Dieser ist insbesondere in der Planzeichnung noch nicht enthalten.

Ich gehe aber davon aus, dass der Markttreff bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bekannt war und bzgl. Der Festsetzungen berücksichtigt wurde.

 

 

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

Abwägungsvorschlag zum Hinweis der MarktTreff-Darstellung:

 

In der Planzeichnung ist noch das Gebäude dargestellt, welches vor Errichtung des Markttreffs auf dem Gelände stand.

 

Insofern nimmt die Gemeinde denHinweis des LLUR zur Darstellung des Markttreffs auf.

 

Die Planzeichnung wird überarbeitet und das Gebäude des MarktTreffs wird so dargestellt, wie es in der heute aktuellen Fassung möglich ist.

 

 

 

2019-01-24

2019-01-24 GPV Osterau über Amt Leezen (nicht Verbandsgebiet!) - GPV Großenaspe-Wiemersdorf muss noch beteiligt werden

 

Der GPV Osterau ist von der Bauleitplanung der Gemeinde Wiemersdorf, Bebauungsplan Nr. 12 nicht betroffen. Die betroffenen Flächen liegen nicht im Verbandsgebiet des GPV Osterau.

Hinweis vom GPV Osterau wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Achtung: Der Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf ist zu beteiligen, da der Bereich des Plangebietes B-Plan 12 im Verbandsgebiet des GPV Großenaspe-Wiemersdorf liegt.

 

Die Beteiligung wird im Verfahren im Rahmen der Beteiligungd er Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 2 BauGB nachgeholt.

 

 

ACHTUNG

GPV Großenaspe-Wiemersdorf

 

 

 

Achtung: Der Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf ist zu beteiligen, da der Bereich des Plangebietes B-Plan 12 im Verbandsgebiet des GPV Großenaspe-Wiemersdorf liegt.

Achtung:

Der GPV Großenaspe-Wiemersdorf wird im 2. Schritt der Beteiligung informiert.

Gewässer des Verbandes liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

2019-01-30 15:38 Uhr

2019-01-30 Handwerkskammer Lübeck

 

Frau Birgit Henning

 

bihenning@hwk-luebeck.de

 

Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.

 

Sollten durch Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffenere Betriebe erwartet.

Mfg

Handwerkskammer Lübeck

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

Zum Hinweis:

Es befindet sich ein Handwerksbetrieb (Elektro) im Plangebiet. Dies wurde durch Festsetzung als Mischgebiet berücksichtigt.

 

Die Handwerksbetriebe werden in gleicher Weise wie auch die restliche Öffentlichkeit über die frühe Beteiligung informiert. Auch über die später anschließende Öffentlichen Auslegung der Planunterlagen über die Bekanntmachung.

 

 

2019-02-07

2019-02-07 Landwirtschaftskammer S-H über Kreis Segeberg

 

Landwirtschaftskammer S-H v. 07.02.2019

Zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Anregungen oder Bedenken.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

2019-02-18

2019-02-18 Stadt Bad Bramstedt

 

Frau Wannick@bad-bramstedt.de

 

Mit Ihrer Mail vom 31.01.2019 haben Sie mich als Nachbargemeinde im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Dorfkern“ informiert und beteiligt.

 

Die Stadt Bad Bramstedt nimmt die städtebaulichen Absichten der Gemeinde Wiemersdorg im Rahmen der miz der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „Dorfkern“ verfolgten Zielsetzung die erhaltenswerte Struktur der Ortsmitte mit einer gemischten Nutzungsstruktur langfristig zu sichern zur Kenntnis.

 

Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu dieser städtebaulichen Planung vorzubringen.

 

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

2019-02-20

 


ACHTUNG, VERLÄNGERUNG

2019-02-20 Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Itzehoe - Verlängerung bis 28.02.2019 erbeten

 

Von: Volker.Paul@lbv-sh.landsh.de [mailto:Volker.Paul@lbv-sh.landsh.de]
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 11:03
An: Funktionspostfach Planung (Kreis Segeberg)
Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf

 

Sehr geehrte Frau Hannemann,

 

die Niederlassung Lübeck hat mir Ihr Schreiben vom 17.01.2019 – Az.: 61.00.7 nebst Planunterlagen für die oben genannte Bauleitplanung zuständigkeitshalber übersandt.

 

Leider ist es mir nicht möglich, die erbetene Stellungnahme fristgerecht zu erarbeiten. Die Stellungnahme der Straßenbauverwaltung wird voraussichtlich bis zum 28.02.2019 erfolgen. Bis dahin dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass die Straßenbauverwaltung dem Bauleitplan nicht widersprochen hat oder dass der Bauleitplan unter Mitwirkung der von mir vertretenen Träger der Straßenbaulast zustande gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Paul

Niederlassung Itzehoe
Breitenburger Straße 37, 25524 Itzehoe


Telefon: (04821) 66-2660
Telefax: (04821) 66-2748
MailTo: volker.paul@lbv-sh.landsh.de
Internet: www.lbv-sh.de

 

Verlängerung war bis 28.02.2019 beantragt.

 

 

Eine Stellungnahme lag auch bis 18.03.2019 noch nicht vor.

Aus diesem Grund geht die Gemeinde davon aus, dass auch keine Einwendung vorgebracht wird.

 

Sollte bis zur Sitzung noch eine Einwendung vorliegen, wird diese nachgereicht und eine entsprechende Abwägung muss durch die Gemeinde erfolgen.

 

In der zweiten Beteiligungsrunde wird der Landesbetreib für Straßenbau und Verkehr in Itzehoe (und nicht Lübeck) beteiligt.

Sollten noch Einwendungen bestehen, können diese dann noch geäußert werden.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause:,

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Tiefbau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brandschutz, Kreisplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde, Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Sozialplanug, Verkehrsbehörde, Klimaschutz

 

Siehe Details

 

 

2019-02-21

Az 61.00.7

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Tiefbau,

 

 

Tiefbau

Tiefbau nicht betroffen. K 77 innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Zuständigkeit bei der Gemeinde.

Hinweis

Die Straßen K 77 ( Dorfstraße / Assbrook / Vierthorn) sollte als Kreisstraße zusätzlich benannt werden. Die Zuständigkeit liegt jedoch innerhalb der Ortslage bei der Gemeinde Wiemersdrof.

 

Auch die Landesstraße L 319 (Kieler Straße) könnte noch zusätzlich als L319 benannt werden. Die Zuständigkeit liegt jedoch innerhalb der Ortslage bei der Gemeinde Wiemersdrof.

 

2019-02-21

Az 61.00.7

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Untere Bauaufsichtsbehörde,

 

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Anregungen und Bedenken.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

Achtung!

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Vorbeugender Brandschutz,

 

 

 

Vorbeugender Brandschutz

Folgende Punkte sind aus Sicht der Brandschutzdienststelle zusätzlich zu berücksichtigen:

 

1. Die vorhandene und erforderliche Löschwassermenge ist konkret anzugeben.

 

Abwägung erforderlich:

 

Abwägungsvorschlag Petersen:

 

Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

 

Achtung!!

 

2. Flächen für die Feuerwehr sind im Plan angegeben. Auf Grund der festgelegten Baugrenzen können Gebäude mit Abständen von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Für diese Gebäude sind ggf. Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen gemäß § 5 LBO und Musterrrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr erforderlich.

 

 

Vorschlag Scheunemann:

 

Im Text Teil B wird aufgenommen, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Abständen von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche ggf. Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen gemäß § 5 LBO und Musterrrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr erforderlich sind.

 

 

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Kreisplanung,

 

Kreisplanung

Keine Anregungen.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause:, Untere Denkmalschutzbehörde,

 

 

Untere Denkmalschutzbehörde

Aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde bestehen keine denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

Achtung!!

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: untere Naturschutzbehörde,

 

Untere Naturschutzbehörde

Ich empfehle die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB vorzunehmen, um zu ermitteln ob die Belange des Naturschutzes erheblich berührt werden.

Insbesondere sind dabei die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima (lokales Klima) Luft, Biotope, Arten und Lebensgemeinschaften, Ortsbild und zuletzt auch der Erholungswert als öffentlicher Belang des Naturschutzes zu berücksichtigen.

 

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro:

 

Aufgrund der Größe des Bebauungsplanes und der voraussichtlichen Versiegelung zwischen 20.000 und 70000qm qm wird eine Vorprüfung des Einzelfalles notwendig. Dies wird zur öffentlichen Auslegung in die Begründung integriert werden.

 

 

 

 

In der überschlägigen Betrachtung des Plangebietes und unter Einbeziehung der daran angrenzenden Siedlungsbereiche sind bisher wenig öffentliche Grünflächen vorgesehen, die der örtlichen Erholung ausreichend dienen könnten.

Die vorgesehene Parkanlage stellt sich nach Abzug der Wasserfläche als sehr klein dimensioniert dar um örtliche Erholungsfunktionen ausreichend zu unterstützen.

 

Abwägungsvorschlag:

 

Tatsächlich sind  im Ortskern wenig öffentliche Grünflächen für Erholung vorhanden.

 

 

Die festgesetzte Grünfläche mit Wasserfläche im Bereich Osterdoor Ecke Mittelweg  wurde entsprechend der gegebenen Nutzung und Dimension festgesetzt.

Eine Vergrößerung der Fläche ist nicht vorgesehen.

 

 

 

 

Darüber hinaus werden keine Bäume/Gehölze zu Erhalt (in der Legende bereits aufgeführt) oder zur Neupflanzung vorgesehen.

 

Es wird empfohlen die kleine Parkanlage im Südosten in Richtung Nordwesten entlang der Nutzungsgrenze an die Kieler Straße im Nordwesten über eine Wegeverbindung anzubinden, um eine fußläufige Verbindung an den bestehenden "Neuen Weg" herstellen zu können.

Wegbegleitend könnte eine weitere kleine Grünfläche z.B. auf dem Flurstück 23 (im Norden teilweise) vorgesehen werden.

 

 

Das Leitbild im Landschaftsplan sieht für den dörflichen Siedlungsraum u.a. eine Verbesserung der Durchgrünung vor, ferner sollen Stillgewässer erlebbar gemacht werden.

Die Inhalte des Landschaftsplanes sind entsprechend auf Ebene der konkreten Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Abwägungsvorschlag:

 

Die angeregte Wegverbindung über privates Land ist nicht realisierbar.

Die bestehenden Wegeberbindungen entlang der öffentlichen Straßen werden als ausreichend angesehen.

 

 

Neuanpflanzung von Einzelbäumen ist derzeit nicht Gegenstand des Planes. Gleiche gilt für die Festsetzung von bestehenden Einzelbäumen. Ortsbildprägende Bäume sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.

 

Aus diesem Grunde befindet sich auch in der Legende auch kein Hinweis hierzu.

 

In der Zeichenerklärung ist das Symbol für „Bäume zu erhalten (§ 9 (1) 25 b BauGB““ noch aufgeführt . Da ortsbilprägende Bäume im Geltungsbereich nicht vorhanden sind, wird beim weiteren Verfahren auch die Legende/ Zeichenerklärung um dies Zeichen reduziert.

 

ACHTUNG

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie,

 

 

 

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen Bedenken.

Die Kapazität der zentralen Ortsentwässerung ist nicht ausreichend.

Die im III. Nachtrag zum gehobenen Erlaubnisbescheid zur Abwassereinleitung in ein Gewässer vom 07.09.2015, festgesetzten Einwohnerwerte sind derzeit schon überschritten.

Die Klärteichanlage hält nicht stabil die Überwachungswerte ein.

Bei der weiteren Planung ist die untere Wasserbehörde(SG Abwasser) einzubeziehen.

SG

 

 

 

ACHTUNG

 

 

ACHTUNG

 

Die Gemeinde Wiemersdorf beabsichtigt die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Kapazitätserweiterung der Klärteichanlage in Wiemersdorf.

Ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2018 liegt vor. Die untere Wasserbehörde (SG Abwasser) wird in die weitere Planung einbezogen

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie,

 

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

 

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie,

 

SG Bodenschutz

Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.

 

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie,

 

SG Grundwasserschutz

Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.

GW

 

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

Achtung!!

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie,

 

GW Geothermie Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von "Erdwärme" zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der "unteren Wasserbehörde" des Kreises Segeberg beantragt werden.

 

Abwägungsvorschlag:

 

In der Begründung / oder in der Satzung Teil B Text wird ein Hinweis vermerkt, dass die Möglichkeit besteht, Anlagen zur Nutzung von "Erdwärme" zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der "unteren Wasserbehörde" des Kreises Segeberg beantragt werden

 

 

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Umweltbezogener Gesundheitsschutz,

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Sozialplanug,

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Verkehrsbehörde

 

Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

 

 

2019-02-21 Kreis Segeberg, Fachabteilungen im Hause: Klimaschutz

 

Klimaschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Anregungen oder Bedenken, keine Abwägung erforderlich.

Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 17.04.2019 bitte hier eintragen

 

Name

Anregung

Abwägung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

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