Vorlage - VO/06/2019/050
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 10.04.2019 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2017 führte bis auf eine Fehlbuchung (siehe Anlage) zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2017, der zum Bilanzstichtag 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.466.619,06 € und einem Eigenkapital von 3.676.216,81 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 132.536,13 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik in anteiliger Höhe von 104.595,54 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus Vorjahren benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 27.940,59 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-04-10 Niederschrift "Vorlage Jahresrechnungsprüfung 2017" (105 KB) |