Vorlage - VO/20/2019/065
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Sachverhalt:
Nachdem der Hauptauftrag am 09.04.2019 mit dem Büro Schlüter & Thomsen geschlossen wurde, gab es am 09.05.2019 ein erstes Abstimmungsgespräch in der Amtsverwaltung mit den Architekten Schnack & Ellerbrock.
Nach der Besichtigung der Örtlichkeiten stellte sich heraus, dass das Brandschutzkonzept nicht nur für den Neubau sondern auch für das Bestandsgebäude notwendig wird, um eine Baugenehmigung auch für die wenigen Änderungen im Bestand zu bekommen. Die Brandschutzingenieurin Hinrichsen wies bereits jetzt schon auf diverse Mangel am Bestandsgebäude hinsichtlich des Brandschutzes hin. Im Rahmen des Bauantrages wird es Details zu Lösungsansätzen geben.
Da lediglich die Leistungen zum Brandschutz für den Neubau einschl. kleinerer Anarbeiten am Bestand ausgeschrieben waren, werden die zusätzlichen Leistungen für das Bestandgebäude als Nachtragsleistungen beauftragt werden müssen.
Dazu hat das Büro Schlüter & Thomsen am 10.05.2019 ein Nachtragsangebot vorgelegt.
Nach Rücksprache mit Herrn Stölting und dem Amtsvorsteher Klinger, wurden die Nachtragsleistungen in Hinblick auf einen zügigen weiteren Bauablauf, am 29.05.2019 bereits beauftragt.
Beschlussvorschlag:
Hiermit wird der Auftragsvergabe des 1. Nachtrages (Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für das Bestandsgebäude) im Rahmen der Erweiterung der Amtsverwaltung an das Büro Schlüter & Thomsen in Höhe von 7.259,00 € brutto nachträglich zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: