Vorlage - VO/02/2012/004
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Sachverhalt:
Nach Abwägung der Stellungnahmen ist der Bauleitplan von der Gemeindevertretung zu beschließen. Gleichzeitig ist die Begründung durch Beschluss der Gemeindevertretung zu billigen.
Beschlussvorschlag:
Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor |
der Gemeinde Bimöhlen
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: