Vorlage - VO/07/2019/060
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Sachverhalt:
Im Zuge der Baumaßnahme ergab sich Anfang Februar 2019 die Notwendigkeit, eine Kamerabefahrung der Schmutzwasserleitung durchführen zu lassen. Diese Leistung war jedoch im Dezember 2018 nicht mit den Außenanlagen ausgeschrieben worden.
Die Beauftragung dieser zusätzlichen Leistung erfolgte vorab mündl. im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Baubesprechung durch den Bürgermeister. Ein Nachtragsangebot gab es vor Ausführung der Leistung jedoch nicht.
Fa. Fock stellte diese zusätzlichen Arbeiten erst am 07.06.2019 in Rechnung und reichte diese direkt beim Büro Schnack & Ellerbrock zur Prüfung ein. Die geprüfte Rechnung weist eine Rechnungssumme von 786,83 € brutto auf und wurde dem Amt am 28.06.2019 übergeben.
Beschlussvorschlag:
Hiermit wird der Auftragsvergabe für den Nachtrag Nr. 1 der Firma Rudolf Fock in Höhe von 786,83 € Brutto nachträglich zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: