Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2019/037  

Betreff: Sport- und Kulturförderung/ Vereinsförderung - Anteilige Übernahme der von den ortsansässigen Vereinen an den SV Brokstedt zu entrichtenden Benutzungsgebühren im Rahmen der Außerschulischen Nutzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Polzin, Yvonne
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug
26.09.2019 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorlage Schulverband Brokstedt vom 30.11.2017  
Protokollauszug Schulverband Brokstedt vom 18.12.2018  

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Sachverhalt: siehe Protokollauszug

Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 05.05.2019 eine erforderliche Kostenkalkulation abzuwarten. Diesbezüglich wird auf die beigefügte Beschlussvorlage des Schulverbandes Brokstedt vom 30.11.2017 verwiesen, in der auf die finanziellen Auswirkungen und Aufteilung der Nutzungsgebühren eingegangen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die anteilige Übernahme von den mit finanzieller Förderung bezuschussten Vereinen der Gemeinde Hasenkrug, an den Schulverband Brokstedt, nach der „Satzung über die Benutzung der Schulräume, der Sporthallen und der Außensportanlagen des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung und über die Erhebung von Benutzungsgebühren“ zu erhebenden Benutzungsgebühren, ab dem 01.01.2020.

Die Gemeinde Hasenkrug erkennt den von der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brokstedt mit Beschluss vom 18.12.2018 einstimmig empfohlenen, einheitlichen Fördersatz/ Förderschlüssel sowie den vorgeschlagenen Berechnungs- und Verteilerschlüssel, umgelegt auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung, uneingeschränkt an. Im Rahmen der gemeindlichen Sport- und Kulturförderung bzw. Vereinsförderung werden 75 % der Nutzungsgebühren pro Nutzungsstunde, die durch die Nutzung durch geförderte bzw. ortsansässige Vereine im Rahmen der außerschulischen Nutzung entstehen, aus eigenen Haushaltsmitteln im Rahmen der Vereins- und Sportförderung übernommen.

Die übrigen 25 % der Kosten/ Nutzungsgebühren, sind den, die Räumlichkeiten bzw. die Flächen nutzenden Vereinen, auf Grundlage der Satzung durch den Schulverband, direkt und unmittelbar in Rechnung zu stellen und von diesen selbstverantwortlich zu begleichen.

Die Schulverbandsverwaltung wird mit der Durchführen beauftragt.

Die Verwaltung wird auch gebeten, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Anpassungen im Rahmen und in Vorbereitung der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Zahlungen verringern den jeweiligen gemeindlichen Anteil an der Schulverbandsumlage.

 

 

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Anlage/n:

  1. Beschlussvorlage der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brokstedt
  2. Protokollauszug zur Sitzung vom 18.12.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage Schulverband Brokstedt vom 30.11.2017 (560 KB)      
Anlage 2 2 Protokollauszug Schulverband Brokstedt vom 18.12.2018 (343 KB)      
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