Vorlage - VO/02/2019/055
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat im Bericht der letzten Ordnungsprüfung festgestellt, dass die Hundesteuersatzung aufgrund rechtlicher Bedenken zu überarbeiten und neu zu erlassen ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2020 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Hundesteuersatzung – 02 Bimöhlen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 02 Bimöhlen (PDF) (67 KB) |