Vorlage - VO/04/2019/037
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat im Bericht der letzten Ordnungsprüfung festgestellt, dass die Hundesteuersatzung aufgrund rechtlicher Bedenken zu überarbeiten und neu zu erlassen ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2020 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Hundesteuersatzung – 04 Föhrden-Barl
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 04 Föhrden-Barl (PDF) (67 KB) | ||||
2 | 04 Föhrden-Barl alt (PDF) (68 KB) |