Vorlage - VO/02/2019/057
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Sachverhalt:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2018 wurde auf Vorschlag des Amtes eine neue Hauptsatzung beschlossen, die aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 noch nicht in Kraft gesetzt wurde. Hintergrund dafür war, dass für die unter Nr. 3 a aufgeführte befristete Niederschlagung keine Wertgrenze festgesetzt wurde. Dies wird nun nachgeholt, indem die ansonsten zum 03.12.2018 vorgelegte Hauptsatzung unverändert geblieben ist.
Beschlussvorschlag:
Die erneut im Entwurf vorgelegte (modifizierte) Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung zum Beschluss erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung 2019 Entwurf (Stand 24.07.2019) (27 KB) | (90 KB) |