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Vorlage - VO/11/2019/042  

Betreff: Ersatzbeschaffung einer Hydraulik-Motorpumpe für das vorhandene Schere/Spreizer-Gerät der Freiwilligen Feuerwehr Hasenkrug
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
26.09.2019 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2019-08-15 FF Hasenkrug, Antrag Ersatzbeschaffung Hydraulikaggregat für Schere/Spreizer  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Hasenkrug beantragt die Ersatzbeschaffung der vorhandenen, nicht mehr voll funktionsfähigen Hydraulik-Motorpumpe für das vorhandene Schere/Spreizer-Gerät. Die Begründung ergibt sich aus dem beigefügten Antrag vom 16.07.2019. Im Zusammenhang mit dieser Ersatzbeschaffung empfiehlt die Feuerwehr die Umrüstung des Gerätes auf Single-Kupplungen. Die Kosten für die Hydraulik-Motorpumpe belaufen sich laut Katalogpreis auf ca. 6.675,00 € netto, brutto somit auf ca. 7.943,25 € (förderfähig) sowie für die Umrüstung der Kupplungsstecker auf ca. 750,00 € netto, somit brutto ca. 892,50 € (nicht förderfähig).

 

Hinzu kommt das Honorar eines externen Dritten für die Durchführung des Vergabeverfahrens in noch nicht bekannter Höhe (förderfähig).

 

Nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens kann die Ersatzbeschaffung der Hydraulik-Motorpumpe mit 30 % unter folgenden Voraussetzungen wie folgt gefördert werden:

-          Die Mindestzuwendungssumme von 2.500,00 € muss erreicht werden. Das bedeutet somit eine Mindestinvestitionssumme von 8.333,50 € brutto oder eine zusätzliche Förderung von jeweils 5 % aufgrund nachstehender Fördergrundsätze. 

-          Zur Mindestinvestitionssumme zählen die Anschaffungskosten von ca. 7.943,25 € (wobei bei einer öffentlichen Ausschreibung ein gerinigerer Anschaffungspreis wahrscheinlich ist) sowie das zu zahlende Honorar für den externen Dritten.

-          Eine zusätzliche Förderung von 5 % wird gewährt bei einer Vergabe durch einen externen Dritten.

-          Eine zusätzliche Förderung von 5 % wird gewährt bei einer gemeinsamen Beschaffung mehrerer Kommunen. Es besteht die Möglichkeit der Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Gemeinde Hitzhusen, die ebenfalls Feuerwehrausrüstung (Tragkraftspritze) benötigt.

-          Für die überörtlich eingebundenen Gemeinden wird eine Förderung von weiteren 5 % gewährt. Ob die Gemeinde bzw. Feuerwehr Hasenkrug die Voraussetzungen der Überörtlichkeit aufgrund der Vertretung der Feuerwehr Großenaspe auf der Autobahn (A 7) und des Einsatzes des Gerätes bei Kommunen ohne dieser entsprechenden Ausrüstung erfüllt, würde von der Kreiswehrführung im Rahmen des Förderantrages geprüft werden.

 

Die Ersatzbeschaffung ist für das Jahr 2020 geplant. Ein Förderantrag mit den oben genannten Fördersätzen sowie des Antrags auf Durchführung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wäre bis zum 30.09.2019 beim Kreis Segeberg zu stellen. .

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde stimmt dem Antrag der Feuerwehr Hasenkrug auf Ersatzbeschaffung der vorhandenen, nicht mehr voll funktionsfähigen Hydraulik-Motorpumpe für das vorhandene Schere/Spreizer-Gerät sowie der Umrüstung der Kupplungsstecker zu.

 

Die Ersatzbeschaffung der Hydraulik-Motorpumpe ist mit 30 % förderfähig, wenn eine Mindestzuwendungssumme von 2.500 € erreicht wird.

 

Um die Fördersätze zu erhohen, soll

  1. die Vergabe durch einen externen Dritten erfolgen, dessen Honorar ebenfalls förderfähig ist und die Förderung sich um 5 % erhöht
  2. die Beschaffung im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung von Feuerwehrausrüstungen mit der Gemeinde Hitzhusen erfolgen, sodass sich die Förderung um weitere 5 % erhöht
  3. eine Förderung aufgrund der Überörtlichkeit beantragt werden, die bei Vorliegen der Voraussetzungen weitere 5 % betragen würde.

 

Ein Förderantrag ist bis zum 30.09.2019 beim Kreis Segeberg zu stellen und in diesem Zusammenhang  ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die Einsatzfähigkeit der Wehr zu gewährleisten.Die Umsetzung dieser Beschaffungsmaßnahme soll spätestens im Jahr 2020 erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ersatzbeschaffung Hydraulik-Motorpumpe voraussichtlich ca. 7.943,25 € brutto (förderfähig)

Umrüstung Single-Kupplungen voraussichtlich ca. 892,50 € brutto (nicht förderfähig)

Honorar externer Dritter noch nicht bekannt (förderfähig)

 

Fördermittel 30 % auf Anschaffungskosten und Honorar, sofern Zuwendungssumme von 2.500 € erreicht wird

Fördermittel 5 % zusätzlich bei Vergabeverfahren durch externen Dritten

Fördermittel 5 % zusätzlich bei Vergabeverfahren von mehrern Kommunen

Fördermittel 5 % zusätzlich bei Überörtlichkeit

Somit maximale Förderung 45 % auf 7.943,25 € brutto zuzüglich Honorar

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-08-15 FF Hasenkrug, Antrag Ersatzbeschaffung Hydraulikaggregat für Schere/Spreizer (54 KB)      
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