Vorlage - VO/02/2019/060
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Sachverhalt:
Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2013 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.
Der sechsspurige Ausbau der Autobahn BAB A7 wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt und auch Lärmschutzmaßnahmen wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Bimöhlen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind noch nicht in den Grundlagenkarten (Lärmkarten 2017) eingetragen.
Die Gemeinde hat bei der Überprüfung ds Lärmaktionsplanes diese Verbessereung jedoch schon berücksichtigt.
Der Entwurf des Lärmaktiionsplanes 2018/2019 ist der Anlage zu entnehmen
Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.
Stand Scheunemann 28.08.2019.
Beschlussvorschlag:
Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2013 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.
Der sechsspurige Ausbau der Autobahn BAB A7 wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt und auch Lärmschutzmaßnahmen wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Bimöhlen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind noch nicht in den Grundlagenkarten (Lärmkarten 2017) eingetragen.
Die Gemeinde hat bei der Überprüfung ds Lärmaktionsplanes diese Verbessereung jedoch schon berücksichtigt.
Der Entwurf des Lärmaktiionsplanes 2018/2019 ist der Anlage zu entnehmen
Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.
Die Einwendungen der Öffentlichkeit werden vermerkt.
Die Gemeinde Bimöhlen beschließt den Lärmaktionsplan 2018/2019.
Abstimmung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-08-28 Aktionsplan Bimöhlen - überarbeitet nach Hinweisen Bürgermeister pdf (412 KB) |