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Vorlage - VO/06/2019/059  

Betreff: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Hitzhusen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
18.09.2019 
5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2019-08-20 FF Hitzhusen, Antrag Ersatzbeschaffung Tragkraftspritze  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Hitzhusen beantragt die Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze für die vorhandene, nicht mehr voll funktionsfähige Tragkraftspritze. Die Begründung ergibt sich aus dem beigefügten Antrag vom 20.08.2019, wonach die vorhandene Tragkraftspritze aus dem Jahr 1990 in der Vergangheit häufig ausgefallen ist und repariert werden muste. Eine komplette Überholung der Tragkraftspritze würde nach beiliegendem Angebot ca. 5.350,00 € brutto kosten, jedoch ohne Gewährleitung einer dauerhaften Einsatzfähigkeit. Die Kosten der Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze belaufen sich auf geschätzt ca. 14.000 € brutto.

 

Hinzu kommt das Honorar eines externen Dritten für die Durchführung des Vergabeverfahrens in noch nicht bekannter Höhe (förderfähig).

 

Nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens kann die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze bis zu einem Kostenhöchstbetrag von 11.000 €  mit 30 % unter folgenden Voraussetzungen wie folgt gefördert werden:

-          Die Mindestzuwendungssumme von 2.500,00 € muss erreicht werden. Das bedeutet somit eine Mindestinvestitionssumme von 8.333,50 € brutto oder eine zusätzliche Förderung von jeweils 5 % aufgrund nachstehender Fördergrundsätze. 

-          Zur Mindestinvestitionssumme zählen die Anschaffungskosten von ca. 14.000 € (wobei bei einer öffentlichen Ausschreibung ein gerinigerer Anschaffungspreis wahrscheinlich ist) sowie das zu zahlende Honorar für den externen Dritten.

-          Eine zusätzliche Förderung von 5 % wird gewährt bei einer Vergabe durch einen externen Dritten.

-          Eine zusätzliche Förderung von 5 % wird gewährt bei einer gemeinsamen Beschaffung mehrerer Kommunen. Es besteht die Möglichkeit der Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Gemeinde Hasenkrug, die ebenfalls Feuerwehrausrüstung (Hydraulikmotorpunpe für Schere/Spreizer-Gerät) benötigt.

-          Für die überörtlich eingebundenen Gemeinden wird eine Förderung von weiteren 5 % gewährt. Ob die Gemeinde bzw. Feuerwehr Hitzhusen die Voraussetzungen der Überörtlichkeit aufgrund der Vertretung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bramstedt bei Einsätzen auf der Autobahn (A 7) erfüllt, würde von der Kreiswehrführung im Rahmen des Förderantrages geprüft werden.

 

Die Ersatzbeschaffung ist für das Jahr 2020 geplant. Ein Förderantrag mit den oben genannten Fördersätzen sowie des Antrags auf Durchführung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wäre bis zum 30.09.2019 beim Kreis Segeberg zu stellen. .

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde stimmt dem Antrag der Feuerwehr Hitzhusen auf Ersatzbeschaffung der vorhandenen, nicht mehr voll funktionsfähigen Tragkraftspritze in Höhe von geschätzt 14.000 € brutto zu.

 

Die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze ist bis zu einem Kostenhöchstbetrag von 11.000 € brutto mit 30 % förderfähig, wenn eine Mindestzuwendungssumme von 2.500 € erreicht wird.

 

Um die Fördersätze zu erhöhen, soll

  1. die Vergabe durch einen externen Dritten erfolgen, dessen Honorar ebenfalls förderfähig ist und die Förderung sich um 5 % erhöht
  2. die Beschaffung im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung von Feuerwehrausrüstungen mit der Gemeinde Hasenkrug erfolgen, sodass sich die Förderung um weitere 5 % erhöht
  3. eine Förderung aufgrund der Überörtlichkeit beantragt werden, die bei Vorliegen der Voraussetzungen weitere 5 % betragen würde.

 

Ein Förderantrag ist bis zum 30.09.2019 beim Kreis Segeberg zu stellen und in diesem Zusammenhang  ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die Einsatzfähigkeit der Wehr zu gewährleisten.Die Umsetzung dieser Beschaffungsmaßnahme soll spätestens im Jahr 2020 erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ersatzbeschaffung Tragkraftspritze voraussichtlich 14.000 € brutto (förderfähig bis Kostenhöchstbetrag 11.000 € brutto)

Honorar externer Dritter noch nicht bekannt (förderfähig)

 

Fördermittel 30 % auf Anschaffungskosten (Kostenhöchstbetrag 11.000 € brutto) zuzüglich Honorar, sofern Zuwendungssumme von 2.500 € erreicht wird

Fördermittel 5 % zusätzlich bei Vergabeverfahren durch externen Dritten

Fördermittel 5 % zusätzlich bei Vergabeverfahren von mehrern Kommunen

Evtl. Fördermittel 5 % zusätzlich bei Überörtlichkeit

Somit maximale Förderung 45 % auf Kostenhöchstebtrag von 11.000 € brutto (somit ca. 4.950 €) zuzüglich Honorar

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-08-20 FF Hitzhusen, Antrag Ersatzbeschaffung Tragkraftspritze (154 KB)      
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