Vorlage - VO/11/2019/043
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Sachverhalt:
Aufgrund der Substanz der vorhandenen Fahrbahnbefestigung in seinem Ursprungszustand, hat die bauausführende Firma vor Beginn der Arbeiten darauf hingewiesen, dass durch die angedachten Fräsarbeiten ein Durchbrechen der Asphaltfräse, der Sattelfahrzeuge o.ä. während des Rückbaus nicht ausgeschlossen werden kann. Optional wurde von der Firma daraufhin der Einbau der Asphalttragdeckschicht im sogenannten Hocheinbau (ohne vorheriges Fräsen) angeboten. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit (Erhöhung der Nutzungsdauer) wurde von Seiten der Firma zudem der Einbau eines Asphaltgitters auf der vorhandenen Fahrbahnunterlage vorgeschlagen. Aus den vorgenannten baufachlichen Gründen wurde in Abstimmung zwischen der Gemeinde und der bauausführenden Firma die geänderte Bauausführung gemäß des Nachtragsangebotes Nr. 1 (Hocheinbau mit Einbau eines stabilisierenden Asphaltgitters) gewählt. Die Mehrkosten betragen 6.663,75 € (brutto).
Beschlussvorschlag:
Hiermit wird der Auftragsvergabe für den Nachtrag Nr. 1 (geänderte Bauausführung) zur Sanierung der Kampstraße an die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH aus Pinneberg nachträglich zugestimmt. Die Auftragssumme (Mehrkosten) beträgt 6.663,75 € (brutto).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: