Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2019/045  

Betreff: Sanierung der Kampstraße
hier: nachträgliche Genehmigung des 2. Nachtrages (Erneuerung Gehweg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
26.09.2019 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Instandsetzung des Gehweges in der Kampstraße war ursprünglich nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme. Bei der Bauanlaufberatung vor Ort mit der bauausführenden Firma wurde die Erweiterung des Auftragsumfanges um die Erneuerung des Gehweges diskutiert.

Im Ergebnis wurde einvernehmlich abgestimmt, dass die Sanierung des Weges im Zuge der Maßnahme aufgrund der Schäden ratsam und sinnvoll ist.

Für die Bauweise in ungebundener Bauweise hat man sich entschieden, weil eine Neuasphaltierung des Weges zusätzliche Arbeiten im Unterbau (untere Tragschicht) erfordert hätte. Dies wäre aufgrund der unterschiedlichen Breite (Versprünge) und Schichtstärke (nur dünne Schicht) ungünstig gewesen.

Daher wurde entschieden, den vorhandenen Asphaltbelag des Gehweges durchzufräsen, neu zu profilieren und nachzuverdichten und dann im Anschluss eine Deckschicht aus Wegebaumaterial einzubauen. Die zusätzlichen Kosten zur Erneuerung des Gehweges betragen 13.664,18 € (brutto).

 

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Beschlussvorschlag:

Hiermit wird der Auftragsvergabe für den Nachtrag Nr. 2 (Erneuerung Gehweg) zur Sanierung der Kampstraße an die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH aus Pinneberg nachträglich zugestimmt. Die Auftragssumme beträgt 13.664,18 € (brutto).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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