Vorlage - VO/07/2019/070
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Sachverhalt:
Die stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weddelbrook, Frau Bettina Kolbe-Voß, hat am 13.09.2019 gegenüber ihrem Dienstvorgesetzten, dem Bürgermeister Herrn Stefan Gärtner, schriftlich ihren Rücktritt als stellvertretende Wehrführerin mit Wirkung zum 13.09.2019 erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) kann ein/e Ehrenbeamter/in jederzeit ihre/seine Entlassung in schriftlicher Form gegenüber ihrem/seinem Dienstvorgesetzten (Bürgermeister/in der Gemeinde) verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen.
Aus diesem Grund wurde Frau Bettina Kolbe-Voß mit Schreiben vom 18.09.2019 schriftlich bestätigt, dass ihre Rücktrittserklärung vom 13.09.2019 am 13.09.2019 bei der Gemeinde eingegangen ist und sie auf ihr Verlangen mit Wirkung zum 13.09.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weddelbrook entlassen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Rücktrittserklärung der Frau Bettina Kolbe-Voß vom 13.09.2019, eingegangen am 13.09.2019, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Weddelbrook mit Wirkung vom 13.09.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: