Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2019/074  

Betreff: B 7 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrook
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Plath, Janina
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
05.11.2019 
9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Weddelbrook möchte ein neues Baugebiet ausweisen, um die wohnbauliche Entwicklung zur ermöglichen.

 

Dies Verfahren soll nach den Vorschriften des § 13 B BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn eine Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen, der Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 gefasst wird, sich die Fläche an die im Zusammenhang bebaute Ortslage anfügt und die zulässige Grundfläche nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 19 Abs 2 BauNVO unter 10.000 qm liegt.

 

Diese Voraussetzungen sind gegeben.

 

 

Stand 04.10.2019 Scheunemann

 

 

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Beschlussvorschlag:

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. Für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak ??? (bitte genauer beschreiben) wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Wohnbebauung ( B-Planverfahren nach § 13 b BauGB)

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Produkt 73

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 b i. V. m. § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Die frühzeitige Beteiligung soll bei diresem verfahren trotzdem erfolgen / nicht erfolgen. .

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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