Vorlage - VO/16/2019/123
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Sachverhalt:
Für die Fortführung der Erschließung im Baugebiet „Diekstücken“ (B-Plan 21) werden entsprechende Vermessungsleistungen (Entwurfs- und Ausführungsvermessung sowie Teilungsvermessung) erforderlich. Da das bisher im Baugebiet tätige Vermessungsbüro Dipl.-Ing. G. Krause aus Bad Segeberg bereits über die Grunddaten (Katasterunterlagen, etc.) im gesamten Baugebiet verfügt, ist es Kostengründen sinnvoll, dies Büro auch mit den ergänzenden Vermessungsarbeiten zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten werden, ausgehend von den bisher abgerechneten Leistungen in etwa 9.000,00 € (brutto) betragen. Grundlage der Vergütung ist die Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 15.11.2017.
Hinweis: Ein konkretes Angebot liegt zur Zeit noch nicht vor. Hierfür sind noch die Anpassung der Planzeichnung sowie die Vorgaben des Erschließungsplaners erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass Vermessungsbüro Dipl.- Ing. Gerhard Krause aus Bad Segeberg mit den erforderlichen Vermessungsleistungen für das Baugebiet B-Plan 21, 1. Änderung (nördlicher Bereich) zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten betragen rd. 9.000,00 € (brutto).
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: