Vorlage - VO/13/2019/139
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Sachverhalt:
Hintergründe:
In der Gemeinde Heidmoor soll ein neues Baugebiet ausgewiesen werden, um Wohnbebauung zu ermöglichen.
Bis zum 31.12.2019 befristet besteht die Möglichkeit, den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren nach § 13 B BauGB zu fassen, sofern Wohnbebauung im Anschluss an die im Zusammenhang bebaute Ortslage anschließt. Das Baugebiet darf eine Wohnbaufläche von 10.000 qm nicht überschreiten.
Diese Voraussetzungen sind gegeben, so dass die Gemeinde Heidmoor nunmehr den Aufstellungsbeschluss fassen kann
Scheunemann 24.10.2019
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
- Für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Wohnbebauung
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde kann die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
Insofern ist zu bestimmen, ob die frühzeitige Beteiligung erfolgen soll oder nicht.
Entscheidung:
frühzeitig soll : O
frühzeitig soll nicht : O
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde kann die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
Insofern ist zu bestimmen, ob die frühzeitige Beteiligung erfolgen soll oder nicht.
Entscheidung:
frühzeitig soll O
frühzeitig soll nicht O
Wenn, dann soll sie wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: