Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2012/006  

Betreff: Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
10.09.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach Abwägung der Stellungnahmen ist der Bauleitplan von der Gemeindevertretung zu beschließen. Handelt es sich um einen B-Plan ist dieser als Satzung zu beschließen. Gleichzeitig ist die Begründung durch Beschluss der Gemeindevertretung zu billigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor“

nach § 10 BauGB

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor“

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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