Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2019/051  

Betreff: B 10 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
10.12.2019 
7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Stand 18.11.2019 12:08 Uhr Scheunemann

Überarbeitung 19.11.2019 8:24 Uhr Scheunemann (Lagebezeichnung aktualisiert)

 

 

Die Gemeinde Hasenkrug hat eine Fläche für die Bebauung mit Wohngebäuden ins Auge gefasst. Es handelt sich hierbei um zwei Grundstücke mit einer Fläche von rund 2,5 ha.

 

Damit hier eine Bebauung auch möglich ist, muss ein Bebauungplan aufgestellt werden.

Dies Bebauungsplanverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

  1. Für das Gebiet „Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für die Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen

Hauke Freese

u.a.

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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