Vorlage - VO/16/2013/084
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 a können sich Gemeindevertreterinnen und -vertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl einer Fraktion beträgt zwei.
Beschlussvorschlag:
4.1 Feststellung der vorhandenen Fraktionen und ihrer Zusammensetzung
Herr Bürgermeister / Frau Bürgermeisterin stellt fest, dass in der Gemeindevertretung Fraktionen vorhanden sind und zwar
CDU-Fraktion mit Mitgliedern
SPD-Fraktion mit Mitgliedern
FDP-Fraktion mit Mitgliedern
BfB-Fraktion mit Mitgliedern
4.2 Bekanntgabe der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden durch die
Fraktionen
CDU-Fraktion:
Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender
SPD-Fraktion:
Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender
FDP-Fraktion:
Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender
BfB-Fraktion:
Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: