Vorlage - VO/07/2019/085
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Sachverhalt:
Aufgrund einer vorhandenen Notsituation musste der Betrieb der Krippengruppe schon vorzeitig in provisorischen Räumen aufgenommen werden.
Dafür musste der Bestand der vorhanden Räume aufgenommen und Sanitärräume umgebaut werden. So fielen zusätzlich zu den Grundleistungen aus dem bestehenden Architektenvertrag Architektenleistungen zur Einrichtung dieser Übergangsunterbringung an. Im Einzelnen für:
- eine Bestandsprüfung der Räumlichkeiten
- Zeichnerische Darstellung
- Planung und Koordination der Baumassnahme
Die Beauftragung dieser zusätzlichen Architektenleistung erfolgte mündlich über den Bürgermeister. Da es schwer war, die anfallenden Stunden vorab zu planen, wurde kein Angebot vom Büro Schnack & Ellerbrock eingereicht.
Diese Leistungen wurden zusammen mit der am 17.12.2019 eingereichten Schlussrechnung abgerechnet.
Beschlussvorschlag:
Hiermit wird nachträglich der Beauftragung von zusätzlichen Architektenleistungen zur Einrichtung einer Übergangsunterbringung an das Büro Schnack & Ellerbrock in Höhe von 2.749,84 € Brutto zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: